Wie wollen Sie Lehrkräfte entlasten, Kultusministerin Schopper? 

    Baden-Württembergs Bildungschefin im Interview 

    Wie wollen Sie Lehrkräfte entlasten, Ministerin Schopper? 

    Theresa Schopper (61, Grüne) studierte Soziologie, Psychologie und Kriminologie in München. Seit Mai 2021 ist sie Kultusministerin in Baden-Württemberg, Credit: Kultusministerium Baden-Württemberg 

    Von KAROLINA PAJDAK

    Stuttgart/Berlin – Sie ist die erste Grünen-Kultusministerin in Baden-Württemberg! Seit Mai 2021 leitet Theresa Schopper (61) das Ressort. Zuvor war sie Staatsministerin für die politische Koordination im Kabinett Kretschmann II. Bildungspolitik ist für die Berufspolitikerin eher Neuland. PROFIL sprach mit ihr über Abitur-Nachprüfungen, digitale Endgeräte für Lehrkräfte und ihre Pläne in Sachen Lehrkräfte-Fortbildungen.  

    PROFIL: Ministerin Schopper, stellen Sie sich vor, Sie wären Lehrerin. Was würden Sie gerne wo unterrichten und warum? 

    Ministerin Schopper: Also ich könnte mir an vielen Schulen vorstellen viele Fächer zu unterrichten und auch viele Altersstufen, wobei ich jetzt für höhere Mathematik, unseren Leistungskurs Chinesisch oder Quantenmechanik in Physik die Voraussetzungen wohl eher nicht mitbringen würde. Da Lesen, Rechnen und Schreiben lernen unglaublich wichtige Kompetenzen sind und die Grundlagen dafür schon früh gelegt werden, würde ich gerne in der Grundschule arbeiten und Kindern dabei helfen, diese Kompetenzen und Fähigkeiten zu erwerben. 

    LESEN SIE HIER: INTERVIEW MIT NIEDERSACHSENS KULTUSMINISTER TONNE!

    PROFIL: Was macht für Sie eine gute Lehrkraft aus? 

    Theresa Schopper: Eine gute Lehrkraft muss fachlich und pädagogisch fit sein. Für mich gehören aber vor allem auch Softskills dazu. Ich muss den Schülerinnen und Schülern zuhören können, muss altersangemessen mit ihnen reden und ihre Fragen und Probleme ernst nehmen. Es ist also auch Beziehungsarbeit dabei. An den Folgen der Schulschließungen sehen wir, welch wichtige Arbeit Lehrerinnen und Lehrer gerade in diesem Bereich für die Kinder und Jugendlichen geleistet haben. 

    PROFIL: Die KMK und auch Baden-Württemberg ermöglichen es Abiturientinnen und Abiturienten, sämtliche Basiskurse in Deutsch und Mathematik in der Gymnasialen Oberstufe mit weniger als fünf Punkten abzuschließen. Warum? 

    Ministerin Schopper: Das ergibt sich aus den Regelungen der KMK-Vereinbarung – von den anrechnungspflichtigen Kursen können höchstens 20 Prozent mit weniger als fünf Punkten angerechnet werden. Bei 40 anrechnungspflichtigen Kursen in Baden-Württemberg – wir sind hier am oberen Ende des Korridors der Anrechnungspflicht, den die KMK vorgibt – sind das eben bis zu acht Kurse, die mit weniger als fünf (aber mehr als null) Notenpunkten eingebracht werden können, ohne dass keine Zulassung zur Abiturprüfung mehr erfolgen kann. Hier sieht die KMK-Vereinbarung keine abweichenden Regelungen für Halbjahresergebnisse der Fächer Deutsch und Mathematik gegenüber anderen Fächern vor. Baden-Württemberg setzt diese KMK-Vorgabe in der AGVO unverändert um. 

    PROFIL: In Ihrem Bundesland ist es auch möglich, nach 0 Punkten in einer Abiturprüfung, eine Nachprüfung abzulegen. Bei dieser genügt bereits ein Punkt. Wie wollen Sie so die Qualität des Abiturs sichern? 

    Theresa Schopper: Die Regelung, die Sie beschreiben gilt aktuell für die Pandemiesituation. Künftig gilt, dass nach null Punkten in der mündlichen Prüfung auch eine mündliche Nachprüfung möglich ist. Die Abiturprüfung gilt dann als bestanden, wenn in der Nachprüfung mindestens zwei Punkte erreicht werden. Von einer Qualitätsfrage hier zu sprechen, halte ich allerdings für maßlos übertrieben. Einerseits müssen die Schülerinnen und Schüler im Vorfeld schon hohe Leistungsanforderungen erfüllen, um überhaupt zum Abitur zugelassen zu werden. Dann betrifft diese Regelung nur einen sehr geringen Teil der Schülerinnen und Schüler, die am Tag der mündlichen Prüfung einen Blackout haben und gar nichts auf die Reihe bekommen. Im Studium und in der schriftlichen Prüfung habe ich dann die Chance, eine Nachprüfung zu machen, nur im mündlichen Abitur nicht. Das finde ich nicht fair und nicht korrekt, deswegen haben wir hier auch die zweite Chance eingeräumt.  

    PROFIL: Welche Maßnahmen planen Sie, damit Baden-Württemberg im Leistungsvergleich der Bundesländer (VERA-3, VERA-8 und Abitur) aus dem Mittelmaß wieder an die Spitze kommt? 

    Theresa Schopper: Wir wissen, dass wir Nachholbedarf haben, deswegen haben wir ja bereits in der vergangenen Legislaturperiode ein Qualitätskonzept mit den beiden neuen Instituten IBBW (Institut für Bildungswissenschaften Baden-Württemberg) und ZSL (Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung) gegründet. Das war eine große Reform für uns, bei der aktuell auch noch nicht alles so läuft, wie wir uns das vorstellen, weswegen wir an Schnittstellen arbeiten müssen. Prinzipiell möchten wir aber evidenzbasiert unsere Schulen weiterentwickeln. Das ist ein Weg, den andere Bundesländer gegangen sind und den wir mit Nachdruck auch gehen und weiter gehen werden. 

    PROFIL: Der DPhV spricht sich dafür aus, dass in allen Bundesländern möglichst viele Oberstufenkurse in die Abiturwertung eingebracht werden. Wie viele Kurse müssen in Baden-Württemberg zurzeit eingebracht werden? Wofür setzen Sie sich bei der KMK ein? 

    Ministerin Schopper: In Baden-Württemberg sind aktuell 40 Kurse aus den vier Halbjahren der Qualifikationsphase in die Gesamtqualifikation einzubringen. Gemäß dem Staatsvertrag von 2020 sollen die Länder bis zum Jahr 2023 eine genaue Anzahl verpflichtend einzubringender Fächer mit Gewichtung vorlegen. Hier setzen wir uns an den Allgemeinbildenden Gymnasien für 40 anrechnungspflichtige Kurse ein. 

    PROFIL: Wie wollen Sie die Schulen für eine mögliche nächste Corona-Welle im Herbst besser aufstellen? 

    Theresa Schopper: Ich weiß nicht, ob es dem Engagement der Schulleitungen gerecht wird, wenn man behauptet, die Schulen seien schlecht aufgestellt gewesen und seien mit der Situation nicht zurechtgekommen. Eine Pandemie ist immer eine Ausnahmesituation – wir haben mit Tests, mit Masken, mit Hygiene- und Sicherheitsregeln, mit einem Programm für Luftfilter in den Klassenräumen die Schulen insgesamt gut aufgestellt. Lehrerinnen und Lehrer konnten sich in Baden-Württemberg auch als eine der ersten gesellschaftlichen Gruppen impfen. Das wird von den Schulleitungen und Lehrkräften anerkannt. Mit Blick auf den Herbst kann ich nur sagen, dass eine Pandemie schwer planbar ist, da immer wieder eine neue Variante auftauchen kann, welche die Wirkung der Schutzmaßnahmen beeinträchtigt. Hinzu kommt, dass uns das neue Infektionsschutzgesetz deutlich weniger Spielräume gibt und wir dadurch deutlich weniger Instrumente haben, mit denen wir agieren können. 

    PROFIL: Wie weit sind die Gespräche und Vereinbarungen mit den Kommunen als Schulträgern und das Abfließen der Fördermittel an die Kommunen bezüglich digitaler Endgeräte für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte und bezüglich der Raumluftfilter vorangeschritten?  

    Ministerin Schopper: Was die digitalen Endgeräte für Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte angeht – hier haben wir als Land die Mittel antraglos an die Schulträger überwiesen. Das Geld ist also abgerufen, viele Geräte wurden beschafft. Beim Programm für Schülerinnen und Schüler wissen wir, dass etwa 280.000 Geräte beschafft wurden, beim Programm für Lehrkräfte steht die Endabrechnung noch aus. Wegen der aktuellen Marktlage und damit verbundenen verzögerten Lieferungen haben wir den Förderzeitraum bis Ende dieses Schuljahres gerade verlängert. So hat jeder Schulträger die Chance, die Fördermittel auch wirklich in Anspruch zu nehmen. Was die Luftfilter angeht, waren Anfang März 52 Millionen Euro von insgesamt 70 Millionen Euro an Fördermitteln des Landes gebunden. Wir haben das Programm noch einmal bis Ende März verlängert, da auch der Bund sein Programm verlängert hat. Im Hinblick die nötigen Vereinbarungen für die Zukunft liegen wir im Zeitplan. Im Dialogprozess mit den Kommunen zur sogenannten „Schulträgerschaft im 21. Jahrhundert“ konnten wir die absehbaren Bedarfe im Bereich der schulischen Ausstattung und im Hinblick auf die Wartungs- und Supportstrukturen ermitteln. Jetzt gehen wir in der gemeinsamen Finanzkommission die Umsetzung im Haushalt an. 

    PROFIL: Auch für die Gemeinschaftsschulen (GMS) in BW gilt die sogenannte Klassenausgleichsregelung. Dort liegt der Klassenteiler bei 28, an Gymnasien bei 30. An Gymnasien hat mehr als die Hälfte aller Klassen mehr als 26 Schüler, an Gemeinschaftsschulen haben mehr als 80 Prozent aller Klassen weniger als 26 Schüler. Diese Zahlen belegen, dass an den GMS kein Klassenausgleich durchgeführt wird, obwohl dies im Organisationserlass vorgeschrieben ist. Das ist eine eklatante Ungleichbehandlung gegenüber den Gymnasien und Realschulen. Wie erklären Sie das?  

    Theresa Schopper: So ganz richtig ist Ihre Ausführung nicht. In der Oberstufe erhalten Gemeinschaftsschulen und Gymnasien genau dieselben Ressourcen. Die Zuweisung erfolgt hier nach der Anzahl der Schülerinnen und Schülern in den Jahrgangsstufen über die so genannte „Oberstufenformel“. Dass der Klassenteiler in den darunter liegenden Jahrgangsstufen abweicht, hängt auch damit zusammen, dass die Zusammensetzung der Schülerinnen und Schüler an den Gemeinschaftsschulen erst in der Oberstufe mit denen eines Gymnasiums zu vergleichen ist: Etwa 90 Prozent der Schülerinnen und Schüler wechseln in Klasse fünf mit einer Gymnasialempfehlung auf das Gymnasium, an den Gemeinschaftsschulen haben etwa zwölf Prozent in der fünften Klasse eine Empfehlung für das Gymnasium. Bei den Gemeinschaftsschulen ist außerdem zu berücksichtigen, dass sie neben den Grundschulen die einzige Schulart sind, in denen Schülerinnen und Schüler aller Leistungs- und Begabungsprofile in einem gemeinsamen Bildungsgang unterrichtet werden. Das betrifft auch das Thema Inklusion: Das Konzept der Gemeinschaftsschule bezieht auch ganz selbstverständlich Schülerinnen und Schüler mit Behinderung mit ein. 

    PROFIL: Die Lehrkräfte haben viel geleistet während der Corona-Pandemie. Planen Sie Entlastungsmaßnahmen? 

    Ministerin Schopper: Die Lehrerinnen und Lehrer sowie auch die Schulleitungen haben das absolut verdient. Meine Zwickmühle als Kultusministerin ist dabei nur: Um sie zu entlasten brauche ich weitere Lehrkräfte – und die sind Mangelware. Wir arbeiten an einigen Ideen, die auch den Lehrerinnen und Lehrern zugutekommen sollen, denn mir ist wichtig, dass Lehrkräfte auch gute Rahmenbedingungen für ihre Arbeit bekommen. Für Schulleitungen haben wir ja bereits in einer ersten Stufe unseres Konzepts zur Stärkung der Schulleitung zusätzliche Funktionsstellen geschaffen und Verbesserungen bei der Besoldung umgesetzt. In einem ersten Schritt der zweiten Stufe haben wir 160 Deputate zur Erhöhung der Leitungszeit im Haushalt verankert und Anrechnungsstunden erhöht. Auch wenn das ressourcentechnisch nicht einfach war, war es für mich sehr wichtig, dass wir die Arbeit der schulischen Leitungsteams, die in der Pandemie ja sehr belastet waren, dadurch anerkennen. 

    PROFIL: Wie stellen Sie sich in Zukunft den Erhalt einer schulartspezifischen, qualitativ hochwertigen Lehrerbildung vor? 

    Theresa Schopper: Die Lehrerbildung muss meines Erachtens eng an den Bedürfnissen der Praxis ausgerichtet sein, sie muss aber ebenfalls wissenschaftliche Erkenntnisse mit einbeziehen. Um das sicherzustellen und dafür zu sorgen, dass immer auch an qualitativen Verbesserungen gearbeitet wird, haben wir unsere beiden Institute gegründet. Ich bin davon überzeugt, dass der Weg, den wir eingeschlagen haben, grundsätzlich richtig ist, dass wir aber die eine Stellschraube fester anziehen oder die andere lockern müssen. 

    PROFIL: Der DPhV fordert die Rückkehr zum 24-Monate-Referendariat. Können Sie sich das vorstellen? 

    Theresa Schopper: Seit 2004 dauern die Vorbereitungsdienste aller Lehrämter 18 Monate. Nur der Vorbereitungsdienst für den höheren Dienst hat davor 24 Monate gedauert. Dieser wurde aber auch nicht einfach gekürzt. Damals war die Absicht, das Lehramtsstudium breiter und stärker berufsbezogen anzulegen, weswegen auch ein Praxissemester im Studium eingeführt wurde. Diese Absicht halte ich nach wie vor für richtig und plane deshalb keine Veränderung. Ich bin aber stark dafür, dass wir den Fokus auf die dritte Phase der Lehrerbildung, insbesondere auf die Berufseingangsphase der jungen Lehrkräfte legen sollten, vor allem auch auf die berufsbegleitende Fortbildung, damit Lehrerinnen und Lehrer ihre Kompetenzen noch gezielter entwickeln können. 

    PROFIL: Die Bedeutung der Lehrerfortbildung ist unumstritten. Wie stellen Sie in Zukunft sicher, dass Lehrkräfte für Fortbildungen tatsächlich freigestellt werden? 

    Theresa Schopper: Unsere Lehrkräfte brauchen qualitativ hochwertige Fortbildungen – dafür haben wir in Baden-Württemberg das ZSL gegründet, an dem auch zahlreiche Lehrerinnen und Lehrer an Fortbildungen teilnehmen. Damit Lehrerinnen und Lehrer an Fortbildungen teilnehmen können, müssen Fortbildungen aber auch von allen am Schulleben Beteiligten, also Kultusverwaltung, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, Eltern etc. akzeptiert werden als Instrument, das für mehr Qualität sorgt und nicht nur mit Unterrichtsausfall gleichgesetzt werden.  

    PROFIL: In Baden-Württemberg wird es in den nächsten zehn Jahren äußerst geringe Pensionierungszahlen im Bereich Gymnasium geben, da von ca. 1985 bis 2000 fast keine gymnasialen Lehrkräfte eingestellt wurden. Es werden aber nur so viele Lehrer eingestellt wie pensioniert werden. Wenn Sie diesen „Schweinezyklus“ durchbrechen wollen, müssen sie jetzt neue Stellen schaffen. Planen Sie das? 

    Ministerin Schopper: Wir planen natürlich auch langfristig und beginnen bereits in diesem Einstellungsjahr damit, Gymnasiallehrkräfte unter Teilabordnungen an andere Schularten einzustellen. Durch diese Maßnahme können wir aktuell mehr Lehrkräfte an Gymnasien einstellen, als dort Stellen frei werden und bauen eine Reserve an Gymnasiallehrkräften auf, die dann in den Jahren höherer Pensionierungszahlen und steigender Schülerzahlen zur Verfügung steht. Aber grundsätzlich gilt: Um Stellen zu besetzen, brauchen wir Bewerberinnen und Bewerber. Das war an den Gymnasien – mit Ausnahme bestimmter Fächer – bisher kein so großes Problem wie an anderen Schularten, aber es wird in den kommenden Jahren laut der Prognosen auch weniger Bewerberinnen und Bewerber für das Lehramt an Gymnasien geben. 

    PROFIL: Dieses Jahr ist in Baden-Württemberg erstmals das konventionelle Beförderungsverfahren für Studienräte zum Oberstudienrat „mangels Stellen“ ausgefallen. Wie wollen Sie das veränderte Verhältnis von A13 zu A14-Stellen wieder auf Stand 1:1 bringen? 

    Theresa Schopper: Beförderungen können grundsätzlich nur in dem Umfang vorgenommen werden, wie freie Stellen zur Verfügung stehen. Dementsprechend variiert die Zahl der Beförderungen nach A 14 auch von Jahr zu Jahr. Wenn wir Stellenzugänge im Haushalt für bildungspolitische Maßnahmen wie beispielsweise den Ausbau des Fachs Informatik und den Ausbau des Fachs Islamischer Religionsunterricht bekommen, erfolgen diese als A13 Stellen. Insofern ergibt sich auch dadurch eine Verschiebung im Stellenkegel A 13 / A 14. Eine Verbesserung der Beförderungssituation für Studienrätinnen und Studienräte an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen ist grundsätzlich wünschenswert. Sie ist allerdings davon abhängig, ob und in welchem Umfang im Haushalt durch den Haushaltsgesetzgeber Beförderungsstellen bereitgestellt werden. 

     

    Nach oben