- DPhV appelliert an Wissenschaftsministerien der Länder anlässlich 75 Jahre Grundgesetz
Anlässlich des Inkrafttretens des Grundgesetzes vor 75 Jahren fordert der Deutsche Philologenverband (DPhV) die Wissenschaftsministerien der Länder auf, die intensive Auseinandersetzung mit dem Grundgesetz in der ersten Phase der Lehrkräftebildung zu verankern.
In einem offenen Brief an die Wissenschaftsministerinnen und Wissenschaftsminister schreibt DPhV-Bundesvorsitzende Susanne Lin-Klitzing: „Das Grundgesetz ist das zentrale Fundament unserer Demokratie und bietet wesentliche Eckpfeiler für unser Schulwesen. Dies in der Lehrkräftebildung an den Universitäten zu ignorieren, können wir uns nicht leisten – nicht zuletzt angesichts zahlreicher aktueller Anlässe, wie z.B. der Bedrohung von Meinungs- und Versammlungsfreiheit und Angriffen auf Politiker, die ‚nur‘ Wahlplakate aufhängen. Die Auseinandersetzung mit unserer Verfassung sollte vertieft an der Universität, also in der ersten Phase der Lehrkräftebildung, erfolgen. Die Lehramtsstudierenden müssen erfahren und sich darüber klar werden, was das Fundament ihrer künftigen Arbeit ist.“
Derzeit gehört das Grundgesetz nicht in die Standards der Lehrkräftebildung und hat in der Regel keinen Platz im universitären Lehramtsstudium. Lin-Klitzing: „Beispielsweise die Artikel 1, 2, 3, 6 oder 7 sind für unser berufliches Handeln von wesentlicher Bedeutung. Viele Lehramtsstudierende bekamen und bekommen keine Möglichkeit, sich u.a. damit vertieft auseinanderzusetzen, was es bedeutet, dass die Schule unter der Aufsicht des Staates steht (Art. 7), dass die den Eltern zuvörderst obliegende Pflicht, die Pflege und Erziehung ihrer Kinder ist (Art. 6), dass selbstverständlich die Würde des Menschen unantastbar ist (Art.1 ), dass niemand u.a. wegen seines Geschlechts oder seines Glaubens diskriminiert werden darf (Art. 3) und dass die Bundesrepublik ein demokratischer und sozialer Bundesstaat ist (Art. 20), der wesentliche Kompetenzen an die Länder delegiert, hier vor allem die Kulturhoheit der Länder. Ohne diese Kenntnisse fehlt Wesentliches für das spätere Berufsleben. Ein kenntnisreiches und souveränes Agieren gerade im Sinne der Demokratiebildung ist jedoch ausgesprochen wichtig.“
Durch die Integration des Grundgesetzes in die universitäre Lehrkräftebildung werde unterstützt, dass zukünftige Lehrkräfte über die fachlichen Fähigkeiten hinaus Kenntnisse und reflektierte Haltungen zu demokratischen Werten und Prinzipien vertieft erwerben und kontinuierlich weiterentwickeln können, die für unsere Gesellschaft unerlässlich sind, etwa ein Rechtsbewusstsein sowie der Schutz von Grundrechten wie Meinungsfreiheit und Religionsfreiheit.
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wurde am 23.5.1949 erlassen und trat am 24.5.1949 in Kraft.