DPhV und phv begrüßen neue Zugangsregelung zum Gymnasium in Berlin

    Der Deutsche Philologenverband (DPhV) und der Philologenverband Berlin/Brandenburg (phv) begrüßen die am Montag vorgestellte Gesetzesvorlage, die eine neue Zugangsregelung zum Gymnasium in Berlin vorsieht.

    DPhV-Bundesvorsitzende Prof. Dr. Susanne Lin-Klitzing sagt: „Wir begrüßen, dass die Berliner Schulsenatorin einen von vielen wichtigen und richtigen Schritten geht: Sie setzt eine neue und leistungsorientierte Zugangsregelung für das Gymnasium zum Schuljahresbeginn am 1. August 2024 grundsätzlich in Kraft!“

    Die Vorsitzende des phv, Kathrin Wiencek, ergänzt: „Dass der Übergang zum Gymnasium nach Eignung und Leistung erfolgen soll und nicht mehr dem Elternwillen und einem Losverfahren überlassen wird, war eines der wichtigsten Anliegen des Verbandes der letzten Jahre. Das bisherige Verfahren ist auf dem Rücken der Kinder ausgetragen worden, die viel zu häufig das Gymnasium aufgrund ihrer schlechten Ergebnisse wieder verlassen mussten und damit auch mit den Folgen einer gebrochenen Bildungsbiografie zu kämpfen hatten.“

    Die Berliner Gymnasien stießen in den vergangenen Jahren an ihre Leistungsgrenzen aufgrund zu hoher Übergangszahlen und einer mit dem praktizierten System einhergehenden Niveausenkung. Daraus resultierte, dass Eltern mit ihren Kindern zunehmend dem öffentlichen Schulwesen in Richtung Privatschulen den Rücken kehrten.

    Wiencek weiter: „Der Schritt war längst überfällig und wir freuen uns, dass Senatorin Günther-Wünsch die Umsetzung zügig vorangetrieben hat. Die Angleichung an Brandenburg bringt auch ein einheitlicheres System in die gesamte Bildungsregion und erleichtert somit den Wechsel zwischen den beiden Bundesländern für Schülerinnen und Schülern bei einem Umzug.“

    Berlin und Brandenburg sind die einzigen Bundesländer, in denen der Übergang an die weiterführenden Schularten erst nach der sechsten Klasse erfolgt. Laut der neuen Zugangsregelung in Berlin sollen künftig aus den am Ende der Jahrgangsstufe 5 und den im ersten Schulhalbjahr der Jahrgangsstufe 6 erteilten Zeugnisnoten in den Fächern Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache eine Summe gebildet werden. Überschreitet die Förderprognose den Zahlenwert von 14, kann nur dann eine Anmeldung an einem Gymnasium erfolgen, wenn die Eignung für den Besuch des Gymnasiums im Rahmen eines Probeunterrichtes nachgewiesen wird.

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