PhV BW zum Thema Arbeitszeitklage:

    • Klage zur verpflichtenden Ermittlung der Lehrkräftearbeitszeit beim Verwaltungsgericht eingereicht!
    • Zwei Lehrkräfte klagen mit Unterstützung des PhV BW, um Arbeitszeiterfassung durch den Arbeitgeber zu erzwingen
    • Überlange Arbeitszeiten verstoßen gegen den Arbeitsschutz — kein Wunder, dass der Lehrerberuf immer unattraktiver wird

    Zwei vollzeitbeschäftigte gymnasiale Lehrkräfte, die für sich selbst mehrere Jahre lang tägliche Arbeitszeitaufzeichnungen geführt haben, haben mit Unterstützung des Philologenverbands Baden-Württemberg (PhV BW) Klagen gegen das Land Baden-Württemberg eingereicht, um eine Arbeitszeiterfassung durch den Dienstherrn für Lehrkräfte zu erzwingen.

    In dem wegweisenden Urteil des Bundesarbeitsgerichts 1ABR 22/21 vom 13. September 2022 wurde klargestellt, dass alle Arbeitgeber gemäß dem deutschen Arbeitsschutzgesetz zur Erfassung der Arbeitszeit ihrer Beschäftigten verpflichtet sind. Seitdem hat sich im Schulbereich jedoch nichts getan: Für Lehrkräfte gibt es nach wie vor keine Arbeitszeiterfassung, obwohl sämtliche Studien der letzten zehn Jahre zur Höhe der Lehrerarbeitszeit eine signifikante zeitliche Überlastung insbesondere der gymnasialen Lehrkräfte festgestellt hatten.

    Dass die Kultusministerkonferenz 2023 versuchte, für alle Lehrkräfte eine Ausnahmeregelung von der Arbeitszeiterfassungspflicht im geplanten Arbeitszeiterfassungsgesetz des Bundesarbeitsministeriums zu erreichen, wurde vom „Spiegel“ im Detail dokumentiert, siehe hier.

    Dem Philologenverband Baden-Württemberg, dem Verband der gymnasialen Lehrkräfte, riss letztes Jahr der Geduldsfaden, nachdem seine Anfrage, wann die bereits bestehende Arbeitszeiterfassungspflicht auf die Lehrkräfte angewendet würde, vom Kultusministerium sinngemäß mit der Aussage: „Wir warten auf das Bundesgesetz, danach beginnen wir, darüber nachzudenken“ beantwortet wurde.
    Mittlerweile wurden vom PhV BW zwei Kläger, ein Mann und eine Frau, gefunden, die selbst jahrelang detailliert ihre Arbeitszeiten dokumentiert haben, und die Klage wurde nach sorgfältigen juristischen Vorarbeiten diese Woche beim zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht.

    Der baden-württembergische PhV-Landesvorsitzende Ralf Scholl kommentiert die Klageeinreichung mit den folgenden Worten: „Dass das Land Baden-Württemberg jetzt bereits im zweiten Jahr gegen geltendes Recht verstößt und zudem keinerlei Anstalten macht, über die Modalitäten einer Arbeitszeiterfassung der Lehrkräfte auch nur ansatzweise nachzudenken, zwingt uns in diese juristische Auseinandersetzung. Wir fragen uns schon: Warum müssen erst Lehrkräfte klagen, um die höchstrichterlich festgestellte Pflicht eines jeden Arbeitgebers zur Arbeitszeiterfassung auch im Schulbereich durchzusetzen? Wir unterschätzen die Schwierigkeiten einer Arbeitszeiterfassung für fast 120.000 Lehrkräfte im Land sicherlich nicht. Genau deswegen wären entsprechende Vorüberlegungen seit der Urteilsbegründung im Dezember 2022 längst zwingend notwendig gewesen. Passiert ist jedoch überhaupt nichts.
    Glücklicherweise leben wir in einem Rechtsstaat, in dem die Landesregierung als verantwortlicher Arbeitgeber auch auf dem Klageweg per Gerichtsentscheidung zum Handeln gezwungen werden kann.“

     

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