DPhV begrüßt Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte / Kein Streikrecht für verbeamtete Lehrkräfte

    Lin-Klitzing: „Krachende Niederlage für die GEW!“

    Der Deutsche Philologenverband (DPhV) sieht sich in seiner Einschätzung des Streikverbots für verbeamtete Lehrkräfte durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) bestätigt. DPhV-Bundesvorsitzende Prof. Dr. Susanne Lin-Klitzing sagt in einer ersten Reaktion: „Das ist ein Glück für den Bildungsstandort Deutschland – und eine krachende Niederlage für die GEW! Der Beamtenstatus für Lehrkräfte schließt ein gleichzeitiges Streikrecht aus und ist die beste Voraussetzung für eine objektive und sachgerechte Amtsführung der hoheitlichen Aufgaben. Zudem hat der Staat dadurch die Möglichkeit, die Lehrkräfte in den Schulen verlässlich einzusetzen!“ Der DPhV begrüßt es außerordentlich, dass der EGMR mit seiner Auffassung dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2018 folgt.

    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte bereits 2018 klar, eindeutig und umfassend entschieden, dass das Streikverbot für deutsche Beamtinnen und Beamte verfassungsgemäß und europarechtlich rechtmäßig ist. Danach ist das beamtenrechtliche Streikverbot eng verknüpft mit den verfassungsrechtlichen Fundamenten des deutschen Berufsbeamtentums, d. h. der beamtenrechtlichen Treuepflicht und dem Alimentationsprinzip. Dieses wechselseitige System lässt „Rosinenpickerei“ nicht zu. Ein Streikrecht (für bestimmte Beamtengruppen) würde eine Kettenreaktion in Bezug auf die Ausgestaltung des Beamtenverhältnisses insgesamt auslösen, so der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in seiner Entscheidung vom 12. Juni 2018.

    Das BVerfG hatte damit die Rechtsposition des dbb beamtenbund und tarifunion vollständig bestätigt. Das BVerfG stellte darüber hinaus klar, dass das Streikverbot für Beamtinnen und Beamte in Deutschland mit dem Grundsatz der Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes vereinbar ist sowie explizit mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte im Einklang steht.

    Mit dem Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hatte die GEW versucht, das verfassungsrechtlich verbriefte und für das Berufsbeamtentum in Deutschland funktional elementare Streikverbot für Beamte zu kippen. Die GEW hatte sich gegen die eindeutige Bewertung des höchsten Gerichts in Deutschland gewandt und versucht, einen Konflikt auf europäischer Ebene über unsere Verfassung heraufzubeschwören. Dies ist ihr nicht gelungen.

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