PHVN Resolution: Eine gesunde Schule für alle – Arbeitskraft erhalten! Mehr Lehrkräfte gewinnen!

    Schule ist ein Lebensraum. Ein Lebensraum für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrerinnen und Lehrer, an dem sie viele Stunden in der Woche verbringen. Für letztere ist Schule zudem Arbeitsplatz. Als Arbeitsplatz sollte er Umfeld und Bedingungen bieten, dass die Arbeitskraft der dort Tätigen erhalten bleibt und die Voraussetzungen gegeben sind, dass alle bis zum Eintritt in den Ruhestand ihren Beruf ausüben können. Es ist erwiesen, dass gute Arbeitsbedingungen sich unmittelbar auf die Leistung im Beruf auswirken. Das deutsche Ärzteblatt stellte dies bereits 2015 fest. Dies gilt ohne Abstriche auch für die schulische Leistungsfähigkeit von Schülerinnen und Schülern. Von einem gesunden Arbeitsumfeld in der Schule würden diese daher gleich doppelt profitieren: Steigerung der eigenen Gesundheit und Leistungsfähigkeit und motivierte, gesunde – und daher leistungsfähige – Lehrkräfte!

    Es sei eine Vision von Schule erlaubt:

    Ich gehe gern in die Schule! Dort habe ich einen tollen Arbeitsplatz – ich fühle mich wohl dort! Die Klassen- und Fachräume sind groß und geräumig und sind gut ausgestattet. Alles ist sauber und gepflegt. Das Schulgebäude wurde gerade komplett saniert. Alles sieht freundlich, hell und einladend aus. Schülerinnen und Schüler sowie meine Kolleginnen und Kollegen fühlen sich wohl hier. Es gibt zusätzlich zu den Klassen- und Fachräumen einladende Aufenthaltszonen und Gruppenarbeitsräume für das differenzierte Arbeiten mit Schülerinnen und Schülern. Auch die digitale Ausstattung ist vorhanden und funktioniert. Sollte einmal etwas nicht funktionieren, ist einer der Schulassistenten, die alles pflegen und warten, sofort zur Stelle. Er kümmert sich auch um die Lehrergeräte, die alle Lehrkräfte vom Land als Dienstgeräte erhalten haben. Die Klassen haben eine maximale Größe von 20 Schülerinnen und Schülern, so können alle individuell gefördert und gefordert werden. Für Kinder, die DaZ-Angebote benötigen, gibt es genügend Kurse auf unterschiedlichen Lernniveaus. Zusätzliche Lehrkräfte wurden dafür eingestellt. Wie jede Schule, haben wir zwei Sozialpädagogen, die uns Lehrkräfte unterstützen, wenn es nötig ist. Für uns Lehrkräfte gibt es vielfältige Angebote zur Gesundheitsprävention und Maßnahmen zur Entlastung. Unsere Kraft und Zeit können wir so für guten Unterricht nutzen!

    So sieht eine Schule aus, die sich Lehrerinnen und Lehrer wünschen! Die meisten der hier benannten Kriterien für einen gesunden Arbeitsplatz stellen eine Selbstverständlichkeit dar. In vielen Unternehmen sind sie bereits seit langem Standard. Auch in der Schule muss ein solches Umfeld geschaffen werden, denn nur so werden Lehrkräfte gesund bis zum Ruhestand ihren Beruf ausüben können und auch motiviert bis zur Pensionierung in der Schule bleiben. Nur so kann die Attraktivität des Lehrerberufs verbessert werden. Nur so können junge Menschen für diesen Beruf gewonnen werden.

    Die Arbeitsbelastung von Lehrkräften ist derzeit immens hoch, und ihre Arbeit hat sich in den letzten Jahren noch verdichtet. Immer mehr Aufgaben müssen zusätzlich übernommen werden – dem gegenüber stehen immer weniger Entlastungen. Notwendige Ressourcen wie Anrechnungsstunden werden vom Land nicht gewährt. Dies trägt nicht zu einer zufriedenstellenden und gesundheitserhaltenden Ausübung des Berufs bei.
    Es ist daher dringend notwendig, sowohl die psychische als auch die physische Lehrergesundheit in den Blick zu nehmen. Entscheidend ist auch die Wertschätzung der Arbeit der Lehrkräfte, um sie in diesem Beruf und in diesem Bundesland zu halten sowie sie für diesen Beruf in diesem Land zu gewinnen. Schon jetzt steht das Land Niedersachsen bezüglich der Arbeitskräfte in Konkurrenz mit anderen Unternehmen und Betrieben, die vieles von dem oben Genannten bereits bieten. Dies muss das Land erkennen und die Attraktivität des Lehrerberufes auch durch einen gesunden Arbeitsplatz in der Schule verbessern.

    Der Philologenverband stellt daher folgende Forderungen:

    Sächliche Ausstattung

    • Jede Schule muss über eine angemessene Anzahl großer und sinnvoll ausgestatteter Klassen- und Fachräume verfügen.
    • Das Schulgebäude muss den aktuellen Sicherheits- und Gesundheitsstandards genügen, dazu gehört insbesondere die Berücksichtigung von Lärmschutzmaßnahmen.
    • Zusätzlich zu Klassen- und Fachräumen sind Gruppenarbeitsräume und Aufenthaltsbereiche für das differenzierte Arbeiten von und mit Schülerinnen und Schülern vorzuhalten.
    • In allen Schulen muss eine funktionale und funktionierende digitale Ausstattung in allen Klassen- und Fachräumen verfügbar sein. Neben einem Breitband-Anschluss und verfügbarem WLAN gehören dazu auch Smartboards und genügend Steckdosen für die digitalen Endgeräte der Lernenden. Alle Lehrkräfte erhalten vom Land Dienstgeräte, die auf dem aktuellen Stand der Technik gehalten werden.
    • Für das an Schulen tätige Personal müssen Ruheräume zur Verfügung stehen. Eine ausreichende Anzahl Dienstfahrräder (auch E-bikes) muss vorgehalten und es muss Umkleiden und Duschen geben.
    • Lehrkräfte können kostenlos an Präventions- und Sportkursen teilnehmen.

    Personelle Ausstattung

    • Zusatzaufgaben müssen mit Anrechnungsstunden vergütet werden. Für den zeitlichen Mehraufwand bei Klassenfahrten bekommen Lehrkräfte einen finanziellen Aufschlag und die Auslagen ohne hohen bürokratischen Aufwand komplett erstattet. Lehrkräfte in Teilzeit erhalten eine Aufstockung auf volle Bezüge für diesen Zeitraum.
    • Ältere Lehrkräfte erhalten eine Altersermäßigung: ab 55 Jahren eine Stunde, ab 60 Jahren zwei Stunden, ab 63 Jahren drei Stunden, ab 65 Jahren vier Stunden.
    • Verwaltungsaufgaben müssen reduziert oder wenn möglich von Verwaltungspersonal übernommen werden, damit Lehrkräfte mehr Zeit für ihr Kerngeschäft haben.
    • Jede Schule benötigt vor Ort IT-Beauftragte, die für die Wartung digitaler Endgeräte zuständig sind. Der oder die IT-Beauftragte ist weder Lehrkraft noch Schulassistent, sondern speziell für den Einsatz in Schulen ausgebildet.
    • Für eine individuelle Förderung ist die Klassengröße idealerweise auf 20 Schülerinnen und Schülern zu beschränken.
    • Es ist dafür Sorge zu tragen, dass ausreichend DaZ-Angebote mit Kursen auf unterschiedlichen Lernniveaus vorgehalten werden.
    • In jeder Schule wird die per Erlass festgelegte Anzahl an ausgebildeten Beratungslehrkräften erfüllt. Es
    werden genügend Plätze in den entsprechenden Weiterbildungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt.
    • Jede Schule bekommt je 400 Schüler einen Sozialpädagogen und einen Coach für Mental Health.
    • Für den täglichen Vertretungsunterricht und die anfallenden Aufsichten muss es zusätzliche Lehrkräfte oder Angestellte geben, die dies übernehmen.

    Goslar, 29. November 2023

    Philologenverband Niedersachsen e.V.
    Geschäftsstelle
    Sophienstr. 6, 30159 Hannover
    Tel.: 0511-36475-0  Fax: 0511-36475-75
    E-Mail: phvn@phvn.de
    Internet: https://www.phvn.de

    Nach oben