PHVN Resolution: Besoldung folgt Tarif – „Wir für euch, weil ihr es wert seid“ Amtsangemessene Alimentation endlich umsetzen

    Respekt und Wertschätzung zeigen die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in den TV-L-Tarifverhandlungsrunden ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmern gerade nicht. Die Forderungen des dbb und des NBB und Tarifunion sind eindeutig und der Philologenverband Niedersachsen steht voll und ganz dahinter: Ein Plus von 10,5 Prozent, mindestens aber 500 Euro und für die Auszubildenden und Praktikanten ein Plus von 200 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten.

    Insgesamt 4,1 Prozent Gehaltserhöhung in den letzten drei Jahren steht einem Kaufkraftverlust von mehr als 16 Prozent gegenüber. Wir haben mittlerweile einen Reallohnverlust von fast 12 Prozent zu verkraften. Wer behauptet, unsere Forderungen seien überzogen oder nicht finanzierbar, der lebt in einer Parallelwelt. Die öffentlichen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber der Kommunen und des Bundes (zuständig für den TVöD) haben einen vernünftigen Abschluss hinbekommen. Das darf man auch von der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (zuständig für den TV-L) erwarten. Wer in ernster Lage den öffentlichen Dienst beklatscht, dann aber in zwei von drei Verhandlungsrunden kein eigenes Angebot auf den Tisch legt, für den ist Wertschätzung der Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst ein Fremdwort. Das Abstandsgebot ist mit der Einführung des zum 1.1.2023 eingeführten Bürgergeldes sowie des Mindestlohnes in Höhe von 12 Euro pro Stunde bereits außer Kraft gesetzt. Allein schon diese Umstände haben Auswirkungen auf die Besoldungsstruktur. Sowohl bei der A13-Zulage als auch bei der Besoldung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst erwarten wir deutliche Erhöhungen.

    Die Laufzeit des neu auszuhandelnden Tarifvertrages muss am 31.12.2024 enden, damit Verhandlungen von Kommune, Land und Bund danach wieder gemeinsam geführt werden können. Das zeitlich versetzte Verwirr-spiel der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im öffentlichen Dienst ist in Zeiten des Fachkräftemangel obsolet. Bei ständig schlechteren Konditionen als in Kommune und Bund haben die Länder das Nachsehen bei der Nachwuchsgewinnung um kluge Köpfe. Es geht um viel mehr als um Respekt und Wertschätzung, es geht um das Überleben oder den Zusammenbruch des öffentlichen Dienstes bis 2030.

    Besoldung folgt Tarif: TV-L-Tarifergebnisse 1:1 auf Beamtinnen und Beamte und Pensionierte übertragen

    Der öffentliche Dienst ist weder das Sparschwein der Nation noch für eine verfehlte Fiskalpolitik der letzten Jahrzehnte verantwortlich. Wir machen tagtäglich unseren Job und sind es wert, angemessen bezahlt zu werden. Daher fordern wir ohne Wenn-und-Aber eine inhalts- und zeitgleiche Umsetzung des Tarifergebnisses auf alle Beamtinnen und Beamten sowie auf alle Versorgungsempfängerinnen und -empfänger, die bei der letzten Gehaltserhöhung nahezu leer ausgegangen waren. Eine eventuell ausverhandelte Inflationsprämie muss ohne Abschläge auch auf alle Teilzeitbeschäftigten übertragen werden.

    Amtsangemessene Alimentation? – „Endlich machen“!

    Außerdem steht die von uns immer wieder angemahnte Wiedereinführung der 2003 erst reduzierten und dann 2005 abgeschafften angemessenen Sonderzuwendung aus. Das verfassungsgemäße Abstandsgebot muss eingehalten und eine Mindestbesoldung für untere Gehaltsstufen eingehalten werden. Die Klage des Niedersächsischen Beamtenbundes und Tarifunion (NBB) vor dem Bundesverfassungsgericht wird in Kürze entschieden werden. Damit wird endlich Rechtssicherheit geschaffen und das unsägliche „Spiel auf Zeit“ der Niedersächsischen Landesregierung beendet. Herr Finanzminister Heere kann unsere berechtigten Forderungen auch ohne die Gerichtsentscheidung einlösen. Damit käme das Land Niedersachsen nach fast 20 Jahren endlich seiner Fürsorgepflicht nach. Eine Gegenrechnung des Tarifabschlusses mit der Alimentation ist allein aus verfassungsrechtlichen Gründen abzulehnen.

    Daher fordert der Philologenverband Niedersachsen, dass
    1. die Länder endlich ein gutes Tarifangebot unterbreiten,
    2. dieses 1:1 auf die Beamtenschaft und Versorgungsempfängerinnen und -empfänger in Niedersachsen übertragen wird,
    3. in Niedersachsen endlich wieder verfassungsgemäß alimentiert wird.

    Goslar, 29. November 2023

    Philologenverband Niedersachsen e.V.
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