Wir können uns keine Pause bei der Digitalisierung leisten! – Bundesbildungsministerium will Digitalpakt 2.0 verschieben

    Berlin, 12.7.23 – Der Deutsche Philologenverband (DPhV) warnt die Bundesregierung und das Bundesbildungsministerium (BMBF) dringend davor, die geplante Fortsetzung des Digitalpakts auf 2025 zu verschieben. Wegen abgerufener Mittel muss der Digitalpakt 2.0 bereits Anfang 2024 starten.

    „Die Schulen bekommen keine direkte Anschlussfinanzierung an den ersten Digitalpakt, sondern eine Unterbrechung beschert! Wir können uns für den Digitalpakt 2.0 aber keine Verschiebung leisten, denn wer sowieso schon hinterherläuft, der kann sich nun wirklich keine Pause leisten!“, erläutert die Bundesvorsitzende des Deutschen Philologenverbandes, Prof. Dr. Susanne Lin-Klitzing. „Die Mittel des Digitalpakt Schule sind so gut wie abgerufen. Nach jetziger Planung entstünde eine Pause, die sich keine Schule, keine Lehrerin, kein Lehrer und genauso keine Schülerin und kein Schüler leisten kann. Wir erwarten hier umgehende Nachbesserungen! Denn in Sachen Digitalisierung sind unsere Schulen längst noch nicht dort, wo sie sein müssen. Die Anschlussfinanzierung für den so nötigen IT-Support an den Schulen wird mit der Verschiebung ausgesetzt. Und auch die digitalen Endgeräte für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte müssen dringend – nun mit einer hoffentlich nachhaltigen Strategie – neu beschafft werden“, so Lin-Klitzing. Der Deutsche Philologenverband unterstützt kontinuierlich einen klug digital unterstützten Präsenzunterricht für die Schulen.

     

    Der Verband mahnt die im Koalitionsvertrag festgehaltene „dauerhafte“ Unterstützung von Ländern und Kommunen „bei der Digitalisierung des Bildungswesens“ an. Im Koalitionsvertrag heißt es außerdem: „Den Mittelabruf beim Digitalpakt Schule werden wir beschleunigen und entbürokratisieren.“ Susanne Lin-Klitzing: „Von Entbürokratisierung ist nichts zu spüren. Gerade die Pause zwischen beiden Pakten ist Ausdruck einer unnötigen Verkomplizierung. Es gilt, die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern dringend zu überprüfen.“

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