Zumeldung des PhV BW zur Umfrage des VBE Baden-Württemberg zum Thema Gemeinschaftsschule

    · PhV BW sieht seine Kritik an der baden-württembergischen Gemeinschaftsschule voll bestätigt
    · Umfrage des VBE deckt massive und grundlegende Probleme an Gemeinschaftsschulen auf
    · PhV-Landesvorsitzender Ralf Scholl: „GMS-Konzeption muss endlich auf den Prüfstand“

    Der Landesvorsitzende des Philologenverbands Baden-Württemberg (PhV BW), Ralf Scholl, kommentiert die heute vom VBE Baden-Württemberg in einer Pressekonferenz vorgestellten Ergebnisse seiner Umfrage zur Gemeinschaftsschule wie folgt:

    Wenn über 70% der Lehrkräfte an Gemeinschaftsschulen (GMS) bei der großen Besonderheit dieser Schulart, „verbalen Lernentwicklungsberichten anstatt Schulnoten“ die Aussage: „Der Lernentwicklungsbericht zum Halbjahr hat in seinen Aussagen für die Schülerinnen, Schüler und Eltern einen echten Mehrwert und steht im Verhältnis zum Aufwand.“  verneinen – 37% erklären, „Das trifft gar nicht zu“, 35% erklären: „Das trifft eher nicht zu“ – dann muss dieser zentrale Pfeiler der GMS-Pädagogik hinterfragt werden.

    Wenn an knapp einem Drittel der Gemeinschaftsschulen nur ein unregelmäßiges „Coaching“ der Schüler stattfindet, dann bricht auch ein zweiter „wesentlicher“ Pfeiler der GMS-Pädagogik an diesen Schulen weg.

    Wenn fast 30% der Lehrkräfte den pädagogischen Grundideen der Gemeinschaftsschule eher kritisch gegenüberstehen und weitere knapp 10% sie für nicht geeignet halten, dann sind das massive Alarmzeichen.

    Wenn zudem mehr als die Hälfte der GMS-Lehrkräfte sich mit dem Gedanken tragen, aufgrund der hohen Arbeitsbelastung von der Schulart GMS wegzuwechseln, dann zeigt dies deutlich, dass es an dieser Schulart grundlegende, massive Probleme gibt.

    Nach dieser Umfrage hilft kein Schönreden seitens des Kultusministeriums mehr, hier muss endlich die Konzeption der GMS grundsätzlich auf den Prüfstand!
    Der PhV BW wiederholt daher seine Forderung nach einer objektiven und faktenbasierten Evaluation der Gemeinschaftsschulen.

    Ein Nebenaspekt:

    Die Aussagen eines VBE-Vertreters in der heutigen Pressekonferenz, dass es für Gymnasiallehrkräfte an GMS keine „Knebelverträge“ gebe, sondern lediglich der Lehrerbedarf an den Gymnasien so gering sei, dass die Gymnasien diejenigen gymnasialen Lehrkräfte an GMS, die einen Versetzungsantrag gestellt hätten, nicht aufnehmen könnten, ist so nicht korrekt.

    Prinzipiell gilt bei Stellenbesetzungen das Grundprinzip „Versetzung vor Einstellung“.

    An den Gymnasien werden jedes Jahr im Haupteinstellungsverfahren mehr als 350 Lehrkräfte eingestellt. Von den GMS werden pro Jahr aber nicht mehr als maximal ein bis zwei Lehrkräfte ans Gymnasium versetzt – trotz alljährlich Dutzender Versetzungsanträge. Der Grund für die Nichtversetzungen ist einfach: Gymnasiale Lehrkräfte erhalten vom zuständigen Schulamt bzw. Regierungspräsidium prinzipiell keine Freigabe für eine Versetzung von der GMS ans Gymnasium — im Gegensatz übrigens zu Realschul- oder Hauptschul-Lehrkräften, bei denen die Versetzungszahlen an andere Schularten dreistellig sind.

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