PHVN und PHV-SH: Abitur 2023 erfolgreich abgeschlossen

    „Verfassungsrechtliche Vorgaben für ein gerechtes und zukunftsorientiertes Abitur endlich umsetzen“

    „Das Abitur 2023 in Niedersachsen und Schleswig-Holstein ist gelaufen und wurde von den daran beteiligten Lehrkräften in gewohnter Weise professionell durchgeführt. Die Zeit des Abiturs bedeutet stets einen enormen Kraftaufwand, für den wir uns bei allen daran Beteiligten bedanken wollen. Den Abiturientinnen und Abiturienten wünschen wir, dass ihre nachgewiesenen Kompetenzen und Fähigkeiten nun Türöffner für eine erfolgreiche Zukunft sein werden“, so die Verbandsvorsitzenden der Philologenverbände aus Niedersachsen, Dr. Christoph Rabbow, und Schleswig-Holstein, Dr. Barbara Langlet-Ruck.

    „Nun gilt es aber den Blick nach vorne zu richten. Im nächsten Jahr wird es aufgrund von Lernrückständen durch die Corona-Pandemie keine Anpassungen mehr geben. Wir müssen endlich wieder zum Normalzustand zurückkehren und unsere Schülerinnen und Schüler fit für die Zukunft machen. Dazu gehört ein Abitur, das anspruchsvoll, gerecht und bundesweit gleichwertig ist“, so der PHVN-Vorsitzende Rabbow. Die Bundesländer müssen bis 2027 ihre Hausaufgaben machen und die im Frühjahr von der KMK abgestimmten Vorgaben für ein gerechteres Abitur im Jahr 2030 umsetzen, denn das Bundesverfassungsgericht hatte schon 2017 angemahnt, dass die Länder eine höhere Vergleichbarkeit des Abiturs gewährleisten müssen.

    Bisher gibt es nur in Mathematik, Deutsch, Englisch und Französisch ein bundesweites Zentralabitur. Die Länder sind dabei nicht einmal verpflichtet, alle Aufgabenstellungen aus dem gemeinsamen Pool für das Zentralabitur zu entnehmen. Außerdem wird die Gesamtnote in den Ländern ganz unterschiedlich berechnet. „Wenn während der Qualifikationsphase das Bundesland gewechselt wird, führt dies bei der Anrechnung von Kursen oder weil Fächer abgewählt werden können regelmäßig zu Problemen. So sind selbst die 18 km voneinander entfernten Gymnasien in Winsen (Luhe)/Niedersachsen und Geesthacht/Schleswig-Holstein in der Oberstufe nicht kompatibel“, so die Landesvorsitzenden. „Auch wenn Niedersachsen im letzten Schuljahr im Notendurchschnitt etwas aufgeholt hat, so zeigt sich doch auch an den Ergebnissen des Jahres 2021/2022 eine Unwucht im System der gymnasialen Oberstufe“ erläutert Rabbow. „2022 erreichten 45 Prozent der Prüflinge in Thüringen eine Eins vor dem Komma, in Schleswig-Holstein gelang dies nur knapp einem Viertel und selbst das ist immer noch eine sehr hohe Quote“, ergänzt Langlet-Ruck.

    Die beiden Landesvorsitzenden sind sich einig, dass die verantwortlichen Ministerien endlich die durch das Bundesverfassungsgericht gesetzten Vorgaben umsetzen und novellierte Abiturprüfungsverordnungen frühzeitig in die Anhörung gehen müssen. Die bundesweit agierenden Philologenverbände werden als Berufsverbände der Gymnasiallehrkräfte qua Amt einen scharfen Blick auf die Anhörungsfassungen werfen. „Es ist schon skandalös, wenn erst der Abiturjahrgang 2030 dann 13 Jahre nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von den neuen Regelungen profitiert“, sagt Langlet-Ruck und Rabbow ergänzt: „Wenn die Umsetzung weiter auf die lange Bank geschoben wird, wird das kein großer Wurf. Wir erwarten, dass man sich jetzt an die Arbeit macht. Kein Bundesland ist gezwungen, sich nicht schon vor 2030 auf den Weg zu einem gerechten und zukunftsorientierten Abitur zu machen.“

    Daher fordern die Vorsitzenden der Philologenverbände Niedersachsen und Schleswig-Holstein:

    1. Gleiche Bedingungen in allen Bundesländern: Dazu zählen gleiche Bearbeitungszeiten und vergleichbare Auswahlmöglichkeiten bei den Abituraufgaben, ebenso wie gleiche Belegungs- und Einbringverpflichtungen in der Einführungs- und Qualifikationsphase sowie die gleiche Anzahl und Länge der Klausuren bereits in der Qualifikationsphase

     

    1. Gleiche anteilige Gewichtung von Leistungen der Qualifikationsphase und den Prüfungsleistungen in den schriftlichen Abiturprüfungen sowie die gleiche Anzahl mündlicher Abiturprüfungen

     

    1. Vorrang fachwissenschaftlicher Fähigkeiten und Kenntnisse vor Textzusammenfassungen

     

    Für das Erfüllen der Forderungen ist die Unterrichtsversorgung in allen Klassenstufen von 5 bis 13 zu gewährleisten. Kursgrößen in der Einführungs- und Qualifikationsphase sind auf 18 Schülerinnen und Schüler zu begrenzen, um so eine individuelle Förderung zu ermöglichen.

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