Tarifverhandlungen 2023 – Teil 1 TVÖD

    Der im April 2023 abgeschlossene Tarifvertrag für die Beschäftigten von Bund und Kommunen hat keine direkten Auswirkungen auf die Lehrkräfte als Landesangestellte. Der erreichte Abschluss lässt aber Rückschlüsse auf den Rahmen zu, in dem sich die Forderungen der Gewerkschaften für die im Herbst 2023 anstehenden Tarifverhandlungen mit der Tarifgemeinschaft der Länder bewegen werden.

    Durch den Abschluss im TVÖD gibt es für die Beschäftigten 2024 spürbare Tabellenerhöhungen von durchschnittlich 11,5 Prozent. Die Zahlung des Inflationsbonus 2023 in mehreren Teilen ist ein guter Kompromiss, mit dem die Monate bis zur Entgelterhöhung wenigstens teilweise überbrückt werden.

    „3.000 Euro Inflationsausgleich und mindestens 340 Euro tabellenwirksame Erhöhung für jede und jeden. Angesichts der Finanzschwäche vieler Kommunen ist das eine echte Hausnummer. Prozentual liegen allein die Tabellenerhöhungen – je nach Entgeltgruppen – damit zwischen 8 und 16 Prozent“, so der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach am 22. April 2023 nach Verhandlungsabschluss in Potsdam.

    Natürlich hätten die Gewerkschaften vor allem bei Themen wie Laufzeit und Inflationsausgleich für Teilzeitbeschäftigte weitergehende Vorstellungen gehabt. Silberbach: „Mehr war aber vor allem bei den Kommunen nicht durchzusetzen. Auch dieser Kompromiss ist übrigens ohne die vielen Warnstreiks und Protestaktionen der letzten Monate überhaupt nicht vorstellbar. Der Einsatz der Kolleginnen und Kollegen hat sich gelohnt, spürbare Einkommenszuwächse werden erreicht – keine Kleinigkeit in diesen Zeiten.“ Abschließend wies Silberbach darauf hin, dass die Einkommensrunde für den dbb erst dann beendet ist, wenn das Volumen der Tarifeinigung zeitgleich und systemgerecht auf den Bereich Besoldung und Versorgung des Bundes übertragen ist.

    Die wesentlichen Eckpunkte der Einigung im TVÖD:

    • Ein steuer- und sozialabgabenfreies Inflationsausgleichsgeld in Höhe von 3.000 Euro (stufenweise Auszahlung ab Juni 2023).
    • Ab dem 1. März 2024 Erhöhung der Tabellenentgelte um 200 Euro (Sockelbetrag) und anschließend um 5,5 Prozent (Anpassung des Erhöhungsbetrags auf 340 Euro, wo dieser Wert nicht erreicht wird).
    • Ausbildungs- und Praktikantenentgelte werden zum gleichen Zeitpunkt um 150 Euro erhöht.
    • Vertragslaufzeit: 24 Monate (bis Ende 2024).

    Weitere Informationen und Quelle: https://www.dbb.de/artikel/silberbach-tabellenerhoehungen-zwischen-8-und-16-prozent.html

     

    Dr. Thomas Knoblauch, Volker Geyer und Markus Gretzschel (v. l.) auf der Demo in Fulda im Februar 2023. Foto: privat.

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