Philologenverband Baden-Württemberg (PhV BW) zum Thema Schülerbeförderung

    • PhV BW zu Eltern-Appell „Bildungspotentiale nutzen – kostenfreier Weg zur Schule!“
    • „Der Philologenverband Baden-Württemberg unterstützt die Forderung der Elternschaft nach kostenfreier Schülerbeförderung!“

    „Wir unterstützen die Forderung der Eltern, dass die Schülerbeförderungskosten unter denselben Voraussetzungen, wie sie in Hessen, Bayern und Rheinland-Pfalz gelten, auch in Baden-Württemberg vom Land übernommen werden, sodass die Schülerbeförderung für die Eltern kostenfrei wird“, so Ralf Scholl, Landesvorsitzender des Philologenverbands Baden-Württemberg (PhV BW).

    „Hohe Schülerbeförderungskosten, insbesondere für kinderreiche Familien im ländlichen Raum, dürfen die freie Schulwahl nicht indirekt beschränken, deshalb darf Baden-Württemberg nicht hinter den Nachbarländern zurückstehen, sondern muss die Schülerbeförderung während der Vollzeit-Schulpflicht ebenfalls für die Eltern kostenfrei machen“, appelliert Ralf Scholl an die Landesregierung.

    In Hessen ist die Schülerbeförderung zur nächstgelegenen Schule bis zum Ende der Mittelstufe (9./10. Klasse) kostenfrei, wenn der Schulweg länger als 2 km (Grundschule) bzw. 3 km (weiterführende Schule) ist. In Bayern ist die Schülerbeförderung zu denselben Bedingungen kostenfrei, wobei in bestimmten Fällen auch der Weg zu einer weiter entfernten, anderen Schule bezahlt wird. In Rheinland-Pfalz ist der Schulbus während der Vollzeitschulpflicht unter ähnlichen Voraussetzungen ebenfalls kostenfrei.

    „Das kürzlich eingeführte Jugendticket BW löst das Problem nicht, denn es ist nicht kostenlos, sondern kostet 365 Euro im Jahr. In Hessen bekommen schulpflichtige Kinder das Hessenticket sogar noch zusätzlich kostenfrei vom Land: Daran sollte sich Baden-Württemberg ein Beispiel nehmen“, so der PhV-Landesvorsitzende abschließend.

     

    Hinweise für die Redaktionen:

    Elternappell für kostenfreie Schülerbeförderung: „Bildungspotentiale nutzen – kostenfreier Weg zur Schule!“
    https://drive.google.com/file/d/1W9o0i4sP–Jag8CkL5wHYrFwpqsyI2vE/view
    https://www.elternrechte-bw.de

    Schülerbeförderung in anderen Bundesländern:

    Hessen
    Die Schülerbeförderung zur nächstgelegenen Schule ist bis zum Ende der Mittelstufe (9./10. Klasse) kostenfrei, wenn der Schulweg länger als 2 km (Grundschule) bzw. 3 km (weiterführende Schule) ist. Siehe § 161 Hessisches Schulge-setz, https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fkomm_pdk%2Fpdk-he-g1he%2Fhesschulg%2Fcont%2Fpdk-he-g1he.hesschulg.p161.htm&anchor=Y-400-W-PDK-HE-G1HE-S-1300TE

    Bayern
    Die Schülerbeförderung ist unter den auch in Hessen geltenden Bedingungen kostenfrei, wobei in bestimmten Fällen auch der Weg zu einer weiter entfernten anderen Schule bezahlt wird: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BaySchBefV/true

    Rheinland-Pfalz
    In Rheinland-Pfalz ist der Schulbus während der Vollzeitschulpflicht mit einer Zumutbarkeitsgrenze zur weiterführenden Schule von 4 km statt 3 km ebenfalls kostenfrei: http://www.schulbus.net/links/schule56.htm

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