Bundeskanzler Olaf Scholz hat unlängst dafür geworben, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten einen Inflationsausgleich in Höhe von bis zu 3000 Euro gewähren. Die Bundesregierung unterstützt die entsprechende Umsetzung dadurch, dass die von den Arbeitgebern geleisteten Zahlungen steuer- und abgabenfrei bleiben. In der Metall- und Elektroindustrie haben Beschäftigte zusätzlich 5,2 Prozent Gehaltssteigerungen ab Juni 2023 und weitere 3,3 Prozent ab Mai 2024 erstritten.
„Wenn der öffentliche Dienst nicht weiter an Attraktivität verlieren soll, sondern die besten Köpfe gewinnen und auch halten will, gilt es jetzt konsequent zu sein. Im gymnasialen Lehramt bemerken wir schon einen deutlichen Rückgang der Zahlen: Die junge Generation schaut neben der Arbeitsplatzsicherheit verstärkt auch nach den Arbeitsbedingungen, und da kann der öffentliche Dienst mit der freien Wirtschaft schon lange nicht mehr mithalten“, so Cornelia Schwartz, Landesvorsitzende des Philologenverbandes Rheinland-Pfalz. „Ein weiteres Abschmelzen des Reallohns ist nicht hinnehmbar.“
Nach den zahlreichen Sparrunden auf dem Rücken der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, die schon in der Vergangenheit einen Reallohnverlust bedeutet haben, muss der Reallohn – nach den jüngsten Prognosen der Bundesregierung vom Oktober 2022 in den nächsten Jahren jeweils um ca. 7 bis 8 Prozent steigen. Kurzfristige Inflationsprämien von bis zu zwei Mal 1500 Euro, um akute Härten abzufedern, sind zusätzlich zu zahlen. Sie ersetzen freilich nicht das nachhaltig hohe Aufwachsen der Besoldungstabellen durch Gehaltssteigerungen.