PhV BW zum Wegfall der Isolationspflicht

    Philologenverband sieht Wegfall der Isolationspflicht für die Schulen mit Sorge

    „Egal ob Corona oder Grippe – für Schülerinnen und Schüler genauso wie für Lehrkräfte gilt der einfache Grundsatz: Wer krank ist, gehört nicht in die Schule“, erklärt der Vorsitzende des Philologenverbands Baden-Württemberg (PhV BW), Ralf Scholl. Nachdem die Landesregierung mit dem heutigen Tag die Isolationspflicht gekippt hat, können als „Nebenwirkung“ Schüler trotz positiver Coronatests jetzt mit Maske die Schule besuchen. Dass es dabei trotz allen Lüftens Ansteckungen unter ihren Klassenkameraden und den Lehrkräften geben wird, die nicht auf Abstand gehen können, wird dabei hingenommen.

    Schule ist verpflichtend und aus diesem Grund nicht nur ein pädagogischer Schutzraum – in der Schule muss auch die Gesundheit aller Beteiligten geschützt sein. Denn unsere Schulen sind Orte, an denen täglich hunderte Menschen stundenlang sehr eng zusammenkommen und dadurch ein Ort schneller Übertragung aerosolbasierter Infektionen.

    Krankheitsbedingte Ausfallraten von 10 % vor den Herbstferien (landesweit und im Durchschnitt aller Schularten) sprechen bereits Bände. Und die neue Variante BQ.1.1, die noch einmal 20 % ansteckender ist, ist in Baden-Württemberg gerade erst angekommen und dabei, sich stark auszubreiten.
    Vor diesem Hintergrund sieht es der PhV-Vorsitzende Ralf Scholl mit großer Sorge, dass die Landesregierung jetzt die letzten Schutzmaßnahmen fallen lässt.

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