PhVSA über die Mitgliederbefragung zur Einführung von Arbeitszeitkonten für Lehrerinnen und Lehrer in Sachsen-Anhalt

    Der Koalitionsvertrag der jetzigen Landesregierung sieht als eine Maßnahme zur Sicherung der Unterrichtsversorgung an den Schulen unseres Landes die Einführung von Arbeitszeitkonten für die Lehrerinnen und Lehrer vor. Der Philologenverband Sachsen-Anhalt hat dazu eine Mitgliederbefragung durchgeführt. An dieser haben sich etwa ein Drittel der Mitglieder des Verbandes beteiligt. Die Umfrage spiegelt sowohl die Altersstruktur als auch die Verteilung auf Geschlechter und Statusgruppen wider und kann somit als repräsentativ betrachtet werde.

    75 Prozent der Kolleginnen und Kollegen sprechen sich gegen ein persönliches Arbeitszeitkonto und gegen eine Mehrarbeit über die Regelstundenzahl hinaus aus. Mit der Regelstundenzahl ist für viele Kolleginnen und Kollegen die Belastungsgrenze erreicht.

    Ein Viertel aller Befragten kann sich die Einführung von Arbeitszeitkonten vorstellen, in denen Mehrarbeitsstunden erfasst und gesammelt werden. Eine Mehrarbeit von mehr als zwei Unterrichtsstunden pro Woche wäre jedoch nur für eine Minderheit von 21 Prozent akzeptabel.

    Bei den Möglichkeiten zur Abgeltung der Arbeitszeitkonten zeigt sich eine deutliche Tendenz. Formen des Freizeitausgleichs werden mit 70 Prozent einem geldwerten Ausgleich vorgezogen. Dabei streben die Befürworter der Arbeitszeitkonten eine Verminderung der Abschläge beim Renteneintritt mit 63 Jahren oder einen vorzeitigen Eintritt ohne Abschläge in den regulären Ruhestand an.

    Das bisherige Modell freiwilliger Zusatzstunden wurde von den Kolleginnen und Kollegen nicht angenommen. Nach wie vor ist ein starkes Bestreben vieler Kolleginnen und Kollegen zu spüren, mit dem Erreichen des 63. Lebensjahres trotz der zu erwartenden Abschläge von den Rentenzahlungen, in den Ruhestand zu wechseln.

    Unsere Untersuchung zeigt, dass die Einführung von Arbeitszeitkonten zur Absicherung der Unterrichtsversorgung von der Mehrheit der Kolleginnen und Kollegen ebenfalls nicht mitgetragen wird.

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