Rabbow zum Infektionsschutzgesetz „Masken sind mehr als eine Frage des guten Benehmens“
Damit das System Schule bis zu den Sommerferien aufgrund von Erkrankungen von Lehrkräften und nichtlehrendem Personal nicht kollabiert, fordert der Philologenverband Niedersachsen von der Landesregierung auf Veränderungen im Infektionsschutzgesetz zu drängen, um die Sicherheit aller im System Schule zu gewährleisten.
„Das fortgesetzte Tragen einer Maske ist mehr als eine Frage des guten Benehmens. Nach den Osterferien kommen die Schülerinnen und Schüler aus verschiedensten Regionen zurück in die Schule und darüber hinaus geht auch das Abitur in die heiße Phase. Dann nicht weiterhin eine Maske im Unterricht zu tragen, ist grob fahrlässig“, kritisiert der Vorsitzende des PHVN, Dr. Christoph Rabbow.
Wenn der oberste Ärztechef, Montgomery, die Entscheidung der Bundesregierung die Maskenpflicht abzuschaffen als „Entscheidung gegen die Vernunft“ bezeichne, dürfe dies auch bei den politisch Verantwortlichen nicht ungehört bleiben. „Dass sich die niedersächsische Gesundheitsministerin Behrens zerknirscht zeigt und kritisiert, man könne „erst reagieren, wenn die Hütte schon brennt“, verschleiert, dass das Land auch im Bund Verantwortung trägt und die Novellierung des Gesetzes von den Ländern durchgewunken wurde. Das ist ein unverantwortliches Schwarze-Peter-Spiel auf Kosten vulnerabler Gruppen und Einrichtungen“, stellt Rabbow fest.
An Orten der Kultur- und Freizeitgestaltung sei es beispielsweise möglich, selbst zu entscheiden, ob man hingehe und jede Einrichtung dürfe entscheiden, ob die Maskenpflicht bestehen bleibe. „In der Schule besteht die Pflicht hinzugehen, aber genau hier gibt es kein Hausrecht eine Maskenpflicht umzusetzen. Das ist mehr als unverständlich. Schulen sind und waren während der Pandemie auch nie ein sicherer Ort, sooft dies von Kultusministerinnen und Kultusministern immer wieder behauptet wurde. Mit dem Wegfall der Maskenpflicht wird nun eine systematische Durchseuchung in Schule bewusst in Kauf genommen“, so Rabbow.