Zumeldung des PhV BW zur Pressemitteilung des VBE und zur Stellungnahme des Kultusministeriums vom 31.01.2022 zum Thema Lehrkräftegesundheit

    • Lehrerinnen und Lehrer sind systematisch überlastet und die Lehrkräftegesundheit leidet immens
    • PhV-Vorsitzender Ralf Scholl „Politik muss endlich Maßnahmen zum Schutz der Lehrkräftegesundheit ergreifen“
    • „Wirksame Entlastungen statt zynischer Hinweise auf Fortbildungen sind nötig“

    Die Reaktion des Kultusministeriums (KM) auf die Pressemitteilung des VBE vom 31.01.2022 zur systematischen Überlastung der Lehrkräfte während der Corona-Zeit ist an Zynismus kaum zu überbieten:
    Die überlasteten Lehrerinnen und Lehrer sollen laut KM während ihrer akuten Überlastung noch zusätzliche, Zeit fressende Fortbildungen absolvieren, z.B. um besseres Zeitmanagement zu lernen!
    Konkrete, wirksame Maßnahmen zu einer tatsächlichen Entlastung von Schulleitungen und Lehrkräften sind weiterhin Mangelware.

    Der PhV-Landesvorsitzende Ralf Scholl stellt klar: „So lange das Kultusministerium sämtliche Mittel zum Schutz der Lehrkräftegesundheit nur für Maßnahmen zur Verhaltensprävention ausgibt – Maßnahmen also, in denen die Lehrkräfte lernen sollen, wie sie mit den extremen Belastungen, denen sie täglich langfristig ausgesetzt sind, besser oder zumindest so gut wie möglich umgehen können – so lange wird sich an der Überlastungssituation der Lehrkräfte rein gar nichts ändern. Erst wenn das Kultusministerium endlich mit einer Verhältnisprävention beginnt, wird sich an der Situation an den Schulen grundsätzlich etwas verbessern.“

    1. Nötig ist ein Ende des Schönredens der mangelhaften Lehrerversorgung: Das Kultusministerium kommuniziert alljährlich, welcher Anteil des Pflichtunterrichts mit Lehrkräften abgedeckt werden kann. Das Problem dabei ist: Die Stunden für (verpflichtende!) Oberstufenberatung, für Chor, Orchester und sämtliche Arbeitsgemeinschaften in Sprachen, Naturwissenschaften und Technik zählen nicht zum Pflichtunterricht, sondern sind „Zusatzangebote“. Diese von den Schulen in langen Jahren mühsam aufgebauten Angebote sollen bei Ausfall von Lehrkräften laut Planung der Schulverwaltung vorübergehend eingestellt werden, damit die so „freigesetzten” Lehrkräfte dann Vertretungs-unterricht geben können. Das ist die offizielle Anweisung an die Schulen. In der Praxis ist diese Regelung allerdings wenig sinnvoll. Was nützt z.B. ein „freigesetzter“ Chorleiter, wenn eine Mathematiklehrkraft ausfällt? Und wie soll der Chor nach Wochen des Ausfalls wieder reaktiviert werden?
    2. Nötig ist die Einplanung ausreichend vieler Lehrkräfte und die Einstellung entsprechend vieler Lehrerstellen im Landeshaushalt: Wer von vornherein die Unterrichtsversorgung auf Kante näht und negiert, dass – wie in jedem Unternehmen – ständig ein gewisser Prozentsatz der Beschäftigten durch Krankheit oder Fortbildung abwesend sind, erzeugt in genau diesem Maß vermeidbaren Unterrichtsausfall oder Mehrarbeit. Daher fordert der Philologenverband seit langem eine bedeutend bessere Unterrichtsversorgung mit personellen Reserven – als Zielgröße eine Unterrichtsversorgung von 110 Prozent des Pflichtunterrichts.
    3. Nötig ist die Entwicklung von Konzepten, wie Vertretungslehrkräfte gewonnen, eingestellt und sinnvoll eingesetzt werden können, z.B. die Festeinstellung einer flexiblen Krankheitsreserve auf Kreisebene, damit die Schulen bei plötzlichen Ausfällen nicht mehr mindestens drei Wochen auf Lehrer-Ersatz warten müssen. So könnte der Unterrichtsauausfall wesentlich reduziert werden. Das würde massiv Druck von den bisher vertretenden Kollegen nehmen.
    Nach oben