- Schulen sollten Reisen auch kurzfristig absagen können
- Im Jahr 2021 ist das Land bei Stornierungen eingesprungen
- PhV NRW: „Kinder brauchen größtmögliche Kontinuität“
Fahren oder absagen? Diese Frage stellen sich derzeit viele Lehrerinnen und Lehrer, die für ihre Schülerinnen und Schüler Klassenfahrten geplant haben. Eng damit verbunden ist die Frage, wie im Fall der Fälle mit den Stornierungskosten für eine kurzfristige Absage umgegangen werden soll. Im vorigen Jahr wurden die Kosten dafür vom Land übernommen; für mögliche Ausfallkosten im laufenden Jahr müssen die Schulen wieder selbst geradestehen. „Durch die ansteigende Zahl an Coronainfektionen durch die Omikronwelle stehen viele Schulfahrten derzeit auf der Kippe“, sagt Sabine Mistler, Vorsitzende des nordrhein-westfälischen Philologenverbandes (PhV NRW). „Die Bedingungen sind jetzt völlig anders als zu der Zeit, als die Fahrten organisiert und gebucht worden sind.“ Der PhV NRW fordert deshalb, dass die Landesregierung die Kosten für kurzfristige Stornierungen wieder übernimmt. „Zu Beginn des Schuljahres ist das Schulministerium von einem störungsfreien Schuljahr ausgegangen, davon kann jetzt leider keine Rede mehr sein“, sagt Sabine Mistler.
Auch mit Blick auf den Präsenzunterricht, der so lange wie möglich aufrechterhalten werden sollte, brauchen die Schulen Klarheit und Verlässlichkeit. „Deshalb sollt der Dienstherr ihnen jetzt die Möglichkeit einräumen, im Bedarfsfall Klassenfahrten auch kurzfristig stornieren zu können, ohne die Kosten selbst schultern zu müssen.“ Wenn Lehrkräfte aufgrund von Quarantäne oder Erkrankungen ausfallen, braucht es für sie Vertretungsregelungen. Bevor der Schulbetrieb zum Erliegen kommt, müssen im äußersten Fall Schulfahrten abgesagt werden. „Kinder brauchen in dieser schwierigen Lage Kontinuität – egal, ob es um den regulären Schulbetrieb, Prüfungsvorbereitungen oder das Miteinander an der Schule geht“, erklärt Mistler.
In anderen Bundesländern ist der Umgang mit Klassenfahrten anders geregelt. Niedersachsen hatte generell alle Klassenfahrten zunächst bis Ende Januar abgesagt und diese Regelung aktuell bis zum Beginn der Osterferien verlängert. Davon ausgenommen sind eintägige Ausflüge.