Zumeldung des PhV BW zur Diskussion um die Umstrukturierungen im Kultusministerium nach dessen Stellungnahme vom 02.12.2021:

    Das Kultusministerium Baden-Württemberg (KM) schrieb in seiner Stellungnahme vom 02.12.2021 zur Umstrukturierung im Kultusministerium:
     „Im Kultusministerium läuft ein Prozess bei dem die Abläufe innerhalb des Ministeriums unter die Lupe genommen werden, um die Strukturen den Herausforderungen an das Ministerium, die mit der Corona-Pandemie noch einmal zugenommen haben, anzupassen und diese zu verbessern. Es geht bei diesem Prozess darum, Schnittstellen zu optimieren und Doppel- oder Mehrfachbefassungen im Haus zu verringern, um damit die Effektivität zu steigern.“

    Für den Philologenverband Baden-Württemberg (PhV BW) bleibt völlig unklar, wie durch die Schaffung eines Sekundarstufe-1-Referats die „Herausforderungen, die mit der Corona-Pandemie noch einmal zugenommen haben“, besser gelöst werden könnten. Für uns hört sich das nach einer inhaltsleeren, sprachlichen Nebelkerze an.
    Wir sehen im Gegenteil die Gefahr massiver Friktionen durch die Umstrukturierung im Kultusministerium und in der Folge dann eine Schwächung der verschiedenen Schularten – und sei es nur, um die selbsterzeugten Friktionen dann wieder zu verringern.
    Welche Schulart dann gewinnen wird, ist klar — angesichts der Aussage der Kultusministerin „Ich bin überzeugt vom Konzept der Gemeinschaftsschule. Sie ist eine adäquate Antwort auf die moderne Gesellschaft…“ (am 28.10.2021 beim Festakt „9 Jahre GMS“).
    Dass auch Vertreter der Gemeinschaftsschulen eine Zusammenlegung der Referate nicht begrüßen, ist ein besonders pikantes Detail am Rande.

    Die Behauptung des Kultusministeriums, wonach „in den Regierungspräsidien (…) die Schularten der Sekundarstufe I bereits seit längerem in einem Referat zusammengefasst (sind)“, ist so nicht korrekt:
    An allen Regierungspräsidien gibt es getrennte Referate für die Gymnasien (Referat 75) und für die anderen allgemeinbildenden Schularten: Grundschulen, Hauptschulen, Werkrealschulen, Realschulen, Gemeinschaftsschulen und Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (=GHWRGS-Schularten), nämlich Referat 74.
    Dabei sind aber weder die Grundschulen noch die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren Schularten der Sekundarstufe 1, denn sie führen nicht zur Mittleren Reife.
    Ein gemeinsames SEK-1-Referat am KM entspricht damit nicht der Struktur an den Regierungspräsidien. Dies ist also keineswegs eine bessere oder vereinfachende Lösung.

    Was das Kultusministerium zudem komplett zu erwähnen vergisst, ist, dass die Referate 74 in den Regierungspräsidien (im Gegensatz zu den Referaten 75 für Gymnasien) nicht direkt für die einzelnen GHWRGS-Schulen zuständig sind, da die direkte Dienstaufsicht im GHWRGS-Bereich von Staatlichen Schulämtern vorgenommen wird. Und an den Schulämtern hatten die Schulräte jahrzehntelang differenzierte Zuständigkeiten, d.h. für jede Schulform war ein anderer Schulrat zuständig. Seit dies an einzelnen Schulämtern aufgelöst wird, „läuft es nicht mehr rund“, wie betroffene Schulleitungen klagen.

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