Datenschutz und Kollegen-Kontrolle: Corona zeigt rechtliche Defizite bei Digitalisierung auf

    Corona zeigt rechtliche Defizite bei Digitalisierung auf

    Von Steffen Pabst und Dr. Thomas Knoblauch 

    Dresden/Mainz – Bereits 2018, also weit vor der Corona-Pandemie, hat der DPhV auf grundlegende rechtliche Defizite bei der fortschreitenden Digitalisierung aufmerksam gemacht. Ging es zu diesem Zeitpunkt noch vorrangig um SMART-Boards und elektronische Schließsysteme, hat sich das Problemfeld durch Corona auf eine Vielzahl weiterer Systeme ausgeweitet. Viele Jahre, in denen die Digitalisierung der Schule auf rechtlich korrekte Beine hätte gestellt werden können, verstrichen ungenutzt. Jetzt werden diese Defizite an allen Stellen sichtbar. 

    Der grundsätzliche Regelungsbedarf lässt sich in zwei voneinander unabhängige Teilbereiche gliedern. Zum einen ist das der nicht oder nur sehr schlecht geregelte Datenschutz, zum anderen ist es eine mögliche Leistungs- und Verhaltenskontrolle der Kollegen durch Vorgesetzte. Die von den Ländern zur Verfügung gestellten Lernportale ermöglichen Schulleitungen auch Zugriffe auf die in diesem Portal von Lehrkräften eingestellten Dokumente und deren dienstliche Kommunikation. 

    Deshalb ist es erforderlich, dass die Personalvertretungen zusammen mit den Datenschutzbeauftragten Regelungen erarbeiten, die es nicht gestatten, durch Einsicht in die eingestellten Dokumente und in den Schriftverkehr sowie durch Analyse der Nutzungsdaten eine Leistungs- und Verhaltenskontrolle ohne Zustimmung der betroffenen Lehrkraft durchzuführen.  

    Eltern stören Video-Konferenzen 

    Insbesondere die Nutzung von Videosystemen fördert die kaum zu regelnde Datenschutzproblematik der Digitalisierung zutage. Zunehmend schalten sich nicht autorisierte Personen in Konferenzen und stören oder begehen dort unter anderem durch obszöne Einmischungen sogar justiziable Straftaten. Darüber hinaus nehmen teilweise Eltern, Geschwister oder andere Dritte am Videounterricht teil und protokollieren diesen in Einzelfällen sogar mit, um sich später bei Schulleitungen über die Lehrer zu beschweren. Nicht selten werden Unterrichtsmitschnitte angefertigt, die dann, zum Teil verfälscht, in einschlägigen Videoportalen zu finden sind. All das sind Verletzungen des Datenschutzes, die grundsätzlich abgestellt werden müssen. Problematisch ist diese Situation vor allen Dingen dadurch, dass sehr viele Kollegen eigene, private Endgeräte in einer privaten Infrastruktur benutzen. Somit sind sie auch zumindest teilweise selbst für den Datenschutz verantwortlich. 

    Der DPhV hat zuletzt 2020 nachdrücklich gefordert, dass die Dienstherren endlich ihrer Verpflichtung nachkommen und die Kollegen mit dienstlichen Geräten und einem dienstlichen Internetzugang ausstatten. 

    Lehrkräfte benötigen endlich Dienstgeräte 

    Von keiner Lehrkraft kann und darf verlangt werden, dass sie ihre privaten Endgeräte und ihre private Infrastruktur nutzt. Nur bei Verwendung dienstlich bereitgestellter digitaler Infrastruktur ist der Dienstherr vollumfänglich für die Gewährung des Datenschutzes verantwortlich. Die betroffenen Kolleginnen und Kollegen würden dann Verstöße an die Dienststelle und den Landesdatenschutzbeauftragten melden und die Dienststelle müsste für Abhilfe sorgen und Verstöße nachverfolgen. 

    Digitale Leistungs- und Verhaltenskontrolle als Gefahr 

    Das zweite Problemfeld ist, dass all diese Systeme, ob es sich nun um Videokonferenzen oder andere Plattformen handelt, durch den zuständigen Personalrat mitbestimmungspflichtig sind. Solange diese Zustimmung nicht vorliegt, ist die Nutzung dieser Plattformen entweder für die Kollegen freiwillig oder rechtlich untersagt. Diese digitalen Formate eröffnen die Möglichkeit, eine Leistungs- und Verhaltenskontrolle in noch nie dagewesenem Umfang durchzuführen. Zunehmend erliegen selbst Schulleitungen, die nicht für eine übermäßige Kontrolle bekannt sind, der Versuchung, die damit verbundenen Möglichkeiten zu nutzen. So wird kontrolliert, wie viele Arbeitsaufträge in die Plattform eingestellt wurden, wie mit Rückläufen umgegangen wird oder wie oft Videokonferenzen durchgeführt werden. Selbst die unangekündigte Teilnahme an solchen Konferenzen ist bereits vorgekommen. 

    Hier besteht ein deutlicher Regelungsbedarf, dem mit dem Abschließen von entsprechenden Dienstvereinbarungen nachgekommen werden könnte. 

    Landesregierungen ducken sich weg 

    Leider sind bisher etliche Landesregierungen dazu mit dem Verweis auf die Zuständigkeit der einzelnen Schule nicht bereit. Das Argument dieser Landesregierungen, dass es sich bei diesen Plattformen nur um Angebote handelt, zu deren Nutzung sich die einzelnen Schulen entschließen müssen, verschiebt die Verantwortung auf die Schulen, die jedoch mit dem Abschließen einer entsprechenden Dienstvereinbarung sowohl auf Personalratsseite als auch auf Schulleitungsseite überfordert sind. Manche Bundesländer haben auf der Landesebene bereits entsprechende Vereinbarungen getroffen, um auch zukünftig die sicher sinnvolle Nutzung der digitalen Medien auf rechtlich korrekte Beine zu stellen. In den meisten Bundesländern besteht allerdings noch deutlicher RegelungsbedarfDas alles ist jedoch nur die Spitze des Eisberges. Die im Berufspolitischen Ausschuss (BRA) vertretenen Personalräte aus allen Bundesländern fordern unisono, dass die Länder endlich die rechtlich zwingend vorgeschriebenen Mitbestimmungsrechte bei allen im Zusammenhang mit der Covid-Pandemie eingeführten Veränderungen einhalten. Eine mitbestimmungsrechtliche Einbeziehung der Personalräte ist bei nahezu allen im letzten Jahr erfolgten Vorgaben bundesweit nicht geschehen. Hier sehen die Personalräte einen deutlichen Rechtsbruch. 

    Der BRA wird sich dieser Problematik weiter annehmen, um hier für unsere Lehrkräfte Rechtssicherheit und die Wahrung der Persönlichkeitsrechte zu ermöglichen. 

    Steffen Pabst ist stellvertretender Vorsitzender des Philologenverbandes Sachsen und Mitglied im berufspolitischen Ausschuss des DPhV.

    Steffen Pabst zu den Defiziten bei der Digitalisierung

    Dr. Thomas Knoblauch ist Mitglied des Geschäftsführenden Vorstandes des Philologenverbandes Rheinland-Pfalz

    Thomas Knoblauch zu den Defiziten bei der Digitalisierung
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