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Philologenverband kritisiert Schulöffnungen ohne verbindlichen Mindestabstand und äußert sich zu den Quarantäneregeln
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PhV-Landesvorsitzender Ralf Scholl befürchtet deutlichen Anstieg der Infektionszahlen und der Quarantänefälle
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Erneute Forderung nach Wechselunterricht, wenn Mindestabstand in Unterrichtsräumen nicht eingehalten werden kann
Das Kultusministerium verordnet ab 15.03.2021 Schulöffnungen „unter Pandemiebedingungen“, aber ohne einen verbindlichen Mindestabstand für Kinder in den Klassenstufen 1 bis 6 und in den Abschlussklassen – als ob es keine gefährlichen Virusmutationen (VOC = variants of concern) gäbe. „Das Kretschmann-Machtwort bezüglich der Abstandsregelung in Schulen, wonach die «Soll»-Vereinbarung hier als «Muss» zu verstehen sei, ist verpufft. Stattdessen hat sich offensichtlich die Kultusministerin mit ihrer starren Haltung ‚Öffnung für alle’ durchgesetzt“, kommentiert der Landesvorsitzende des Philologenverbands Baden-Württemberg (PhV BW), Ralf Scholl.
Bereits am 25.02.2021 hat das Sozialministerium aber die Quarantäneregeln mit Blick auf die Virusmutationen verschärft: Wird ein Kind oder eine Lehrkraft positiv auf eine VOC-Infektion getestet, müssen die ganze Klasse, alle unterrichtenden Lehrkräfte und deren Familien in einen nicht verkürzbaren, 14-tägigen Lockdown.
„Angesichts der steigenden Inzidenzen im Land und des in dieser Woche auf zwei Drittel anwachsenden Anteils der VOC an allen Infektionen wird dies (nach fünf Tagen Inkubationszeit) übernächste Woche zu deutlich mehr Schul-Quarantänemaßnahmen führen, bei denen dann auch die kompletten Familien in Quarantäne müssen“, befürchtet Ralf Scholl.
Diese Woche gab es bereits drei solcher schulischen Quarantäne-Maßnahmen im Land (wegen insgesamt 9 positiv getesteter Schüler), wie die Covid-19 Tagesberichte des Landesgesundheitsamtes ausweisen.
„Wenn ab nächsten Montag die Fünft- und Sechstklässler wieder in die Schulen kommen und an den meisten Schulen ohne Abstand im Klassenzimmer sitzen, ist damit zu rechnen, dass die Anzahl der Infektionen wie auch der Menschen, die sich in Quarantäne begeben müssen, deutlich ansteigen wird“, so der PhV-Landesvorsitzende.
Der Philologenverband wiederholt daher noch einmal eindringlich seine Forderung vom 09.03.2021: Wenn der Mindestabstand in den Klassenzimmern nicht eingehalten werden kann, muss es dort einen Wechselunterricht geben!
„Glücklicherweise dürften mit der Landtagswahl am 14.03.2021 zumindest die unsäglichen und unnötigen Wahlkampfmanöver auf dem Rücken der Gesundheit von Lehrkräften und Schülern sowie deren Familien enden“, so Ralf Scholl abschließend.