PhV BW zum Präsenzunterricht ohne förmliches Abstandsgebot in den Klassenzimmern

    • Philologenverband zeigt sich empört über Schulöffnungen für die Klassen 5 und 6 ohne förmliches Abstandsgebot
    • „Gesundheitsschutz von Lehrkräften und Schülern spielt für das Kultusministerium offenbar überhaupt keine Rolle“
    • PhV fordert Wechselunterricht, wenn Mindestabstand an Schulen nicht eingehalten werden kann

    Auf massive Kritik des Philologenverbands Baden-Württemberg (PhV BW) stößt ein Schreiben des Kultusministeriums (KM) an die Schulen vom 08.03.2021, wonach für den Präsenzunterricht in den Abschlussklassen und den Klassenstufen 5 und 6 kein förmliches Abstandsgebot gilt. „Diese Regelung ist unverständlich und unverantwortlich“, kritisiert der PhV-Landesvorsitzende Ralf Scholl. Ohne ein striktes Einhalten der Abstandsregelungen, die in praktisch allen anderen gesellschaftlichen Bereichen mit gutem Grund gelten, sei zu befürchten, dass die Ansteckungszahlen bald wieder ansteigen und die Schulen zu Infektionsherden werden. „Der Schutz von Lehrkräften und Schülern sowie von deren Familien spielt für das Kultusministerium offenbar überhaupt keine Rolle. ‚Schulöffnungen ohne Rücksicht auf Verluste‘ scheint das Motto am KM wenige Tage vor der Landtagswahl zu sein“, so Ralf Scholl.

    Den Hinweis in dem Schreiben des KM, wonach „im Rahmen der personellen und räumlichen Ressourcen“ durch die Nutzung größerer Räume bzw. durch die Aufteilung einer Klasse auf zwei Unterrichtsräume „ein Abstand auch zu und zwischen den Schülerinnen und Schülern gewährleistet werden“ könne, hält der Philologenverband für Augenwischerei: „Die meisten Schulen haben nur wenige große Räume. Die große Mehrheit der Abschlussklassen und der Klassen 5 und 6 werden in viel zu kleinen Räumen unterrichtet“, erläutert der PhV-Landesvorsitzende. Und die Ausübung der Aufsichtspflicht sowie ein kontinuierlicher und effektiver Unterricht seien bei der Aufteilung einer Klasse auf zwei Klassenzimmer schwierig bis gar nicht zu gewährleisten.

    „Wenn das Abstandsgebot an den Schulen bei vollen Klassenstärken nicht eingehalten werden kann, muss es dort einen Wechselbetrieb geben, bei dem nur ein Teil der Klasse an der Schule unterrichtet wird, während die anderen Schüler Übungsphasen zu Hause haben“, fordert Ralf Scholl.

    Moniert werden vom PhV BW auch die deutlich verschärften Quarantäne-Auflagen: Wird ein Schüler mit einer Corona-Mutation positiv getestet, muss die gesamte Klasse, alle Lehrer und deren Familien in eine nicht verkürzbare 14-tägige Quarantäne. In den ersten Schulen sind einzelne Kursstufen bereits in Quarantäne. „Das führt ins Quarantäne-Chaos“, prophezeit der PhV-Landesvorsitzende.

    „Der Philologenverband spricht sich natürlich nicht gegen eine Rückkehr in den Präsenzunterricht aus“, erklärt Ralf Scholl, „ist dies doch die beste aller Lernformen.“ Jedoch sei dies nur dann verantwortbar, wenn alle Maßnahmen für die Sicherheit von Schülern und Lehrkräften ergriffen wurden. „Dazu gehört zwingend ein verbindlicher Mindestabstand von 1,5 Metern“, so der PhV-Landesvorsitzende.

    Keinerlei Verständnis hat der Verband der gymnasialen Lehrkräfte dafür, dass es ein Jahr nach Beginn der Corona-Pandemie in vielen Klassenzimmern immer noch keine Raumluftreiniger gibt, die das Infektionsrisiko deutlich senken würden. „Hier findet zu Lasten der Gesundheit immer noch ein Schwarzer-Peter-Spiel zwischen Land und Kommunen statt, das endlich beendet werden muss – zumal diese Geräte auch nach der Corona-Pandemie einen guten Schutz gegen Grippe-Viren bieten und so viele krankheitsbedingte Stundenausfälle vermieden werden könnten“, so Ralf Scholl.

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