Philologenverband B-W und Realschullehrerverband mahnen dringend an: Gebt der Grundschulempfehlung die Verbindlichkeit zurück!

    Es ist wieder so weit: Zu Beginn des zweiten Schulhalbjahrs der Klasse 4 wird von den Lehrkräften der Grundschule für jedes Kind eine Grundschulempfehlung ausgesprochen, welche weiterführende Schulart es nach der Grundschulzeit besuchen sollte.

    Um individuellen Begabungen von Schülern gerecht zu werden, gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher weiterführender Schularten in Baden-Württemberg. Der Grundschulempfehlung liegt eine pädagogische Gesamtwürdigung zu Grunde, welche die bisherige Lern- und Leistungsentwicklung des Kindes, sein Lern- und Arbeitsverhalten sowie seine Lernpotenziale berücksichtigt.

    2012 wurde seinerzeit unter Grün-Rot den Grundschullehrkräften die Kompetenz abgesprochen, aus schulisch professioneller Sicht, die Leistungsfähigkeit ihrer Schülerinnen und Schüler einzuschätzen und sie verbindlich auf eine der sinnvoll ineinandergreifenden weiterführenden Schularten zu empfehlen.

    Aus Verbindlichkeit ist Beliebigkeit geworden, die allen Schularten gleichermaßen zusetzt. Diese Beliebigkeit der Schulwahl hat zu einer deutlichen Verschlechterung der Verhältnisse an den Schulen und zu enormen Belastungen der Kinder und Eltern sowie der Lehrkräfte an den weiterführenden Schulen geführt.

    In Leistungsvergleichen schneidet Baden-Württemberg seit 2016 noch mittelmäßig ab – das kann dem Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort Baden-Württemberg nicht genügen!

    Der Philologenverband (PhV) und der Realschullehrerverband (RLV) fordern dringend die Wiedereinführung einer erhöhten Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung und legen ein Konzept vor.

    „Das geschundene Bildungssystem im Land braucht endlich mutige, durchdachte Vorstöße und Entscheidungen, um wieder einen der früheren Spitzenplätze im Ländervergleich zu erreichen. Es darf keine Zeit mehr vergeudet werden! Flickschusterei hilft nicht“, mahnt die Landesvorsitzende des RLV, Dr. Karin Broszat. „Eine verbindliche Grundschulempfehlung sorgt dafür, dass Schülerinnen und Schüler an den weiterführenden Schulen des Landes aus einer erfolgsversprechenden Ausgangsposition starten können. Damit ist dies eine Forderung zum Wohle unserer Kinder. Unterschiedliche Kinder brauchen unterschiedliche Schularten in einem differenzierten, leistungsstarken und stets durchlässigen Schulsystem. Das schafft Bildungsqualität!“, so Dr. Karin Broszat.

    Der Landesvorsitzende des Philologenverbands (PhV), Ralf Scholl ergänzt: “Wissenschaftliche Forschungen zeigen, dass eine an der Leistung des Kindes orientierte, verbindliche Grundschulempfehlung zu deutlich größerer sozialer Gerechtigkeit führt, als die Freigabe der Schulwahl in den Elternwillen. Auch aus diesem Gerechtigkeitsargument heraus sollte die Grundschulempfehlung wieder verbindlich werden.“

    Der PhV und der RLV sind sich sicher: Die Wahl der passenden Schulart leistet einen großen Beitrag zu einer erfolgreichen Bildungsbiographie!

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