PhV NW: Abschaffung der Maskenpflicht im Unterricht ist verfrüht und voreilig


    • Philologen-Verband NW kritisiert Landesregierung
    • Infektionsrisiko für Lehrerinnen und Lehrer darf sich nicht erhöhen
    • Nur mit umfassendem Schutz vor COVID-19 ist Präsenzunterricht möglich

    Mit Unverständnis reagiert der Philologen-Verband Nordrhein-Westfalen (PhV NW) auf die gestern vom Ministerpräsidenten angekündigte pauschale Abschaffung der Maskenpflicht im Unterricht. „Es ist völlig unverständlich, auf welcher Grundlage diese Entscheidung getroffen wurde. Die Infektionszahlen steigen nach Aussage der Politik und des RKI besorgniserregend und gleichzeitig wird der Infektionsschutz an den Schulen zurückgefahren“, stellt Sabine Mistler, Vorsitzende des PhV NW klar. Die dem Verband vorliegenden Rückmeldungen von Schulleitungen, Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern weisen darauf hin, dass die Maskenpflicht ungeachtet der damit verbundenen pädagogischen Einschränkungen als zumutbare Maßnahme und notwendiges Übel akzeptiert wurde. „Präsenzunterricht im Klassenverband ist vor dem Hintergrund des derzeitigen Infektionsgeschehens nur mit Maske möglich. Wir brauchen den bestmöglichen Infektionsschutz. Als Berufsverband befürchten wir, dass die Abschaffung der Maskenpflicht im Unterricht zu erneutem Distanzunterricht und damit zu deutlichen Einschränkungen führen wird“, so die Landesvorsitzende, Sabine Mistler. Distanzunterricht ist weniger effektiv und stellt, gerade mit der noch immer mangelhaften digitalen Ausstattung der Schulen, nur eine Notlösung dar.

    Lehrer müssen geschützt und Schulen müssen saniert werden 

    Viele Schulen haben einen großen Sanierungsbedarf. So ist es nicht ungewöhnlich, dass Klassenräume nicht ausreichend belüftet werden können oder Belüftungsanlagen vollständig fehlen. Unter dem Gesichtspunkt des Infektionsschutzes stellen diese erkennbaren Mängel ein Risiko dar. Die schon jetzt problematische Situation wird sich mit Blick auf den Herbst und Winter weiter verschärfen. „Bei der Abwägung zwischen dem Recht auf Bildung und dem Gesundheitsschutz braucht es eine differenzierte Vorgehensweise. Diese muss die örtlichen Gegebenheiten, das regionale Infektionsgeschehen und die Zusammensetzung der Schülergruppen immer berücksichtigen“, sagt Sabine Mistler. Aus Sicht des PhV NW ergeben sich große Zweifel, wie das Land seiner Verpflichtung zu einem angemessenen Infektionsschutz für Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schülern jetzt noch nachkommen will: „Gibt es sonst irgendeinen Arbeitgeber, der von seinen Beschäftigten erwartet, unter den derzeitigen Pandemiebedingungen täglich mit bis zu 150 Personen in einem geschlossenen Raum ohne Abstandswahrung und ohne das Tragen von Masken zu arbeiten?“ fragt Sabine Mistler abschließend.

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