hphv: Was gestern noch galt …

    Das Hessische Kultusministerium wird für aktuelles Agieren vom Hessischen Philologenverband kritisiert 

    Das Hessische Kultusministerium ist derzeit nicht zu beneiden. Entscheidungen mit weitreichenden Folgen und ungewissem Ausgang müssen getroffen und verantwortet werden. Der Philologenverband kritisiert jedoch massiv das aktuelle Agieren. Neue Verordnungen wenige Tage vor Beginn des neuen Schuljahres, die wieder einmal zum sofortigen Handeln zwingen, ist kein Ausdruck von Respekt und Wertschätzung Schulleitungen und Lehrkräften gegenüber.

    Die Pandemie hat die Schulen nunmehr seit 5 Monaten im Griff. Das sollte ausreichend Zeit gewesen sein, im Ministerium differenzierte Pläne zum Umgang für den Bereich der Schulen zu erarbeiten. Diese Chance wurde jedoch versäumt. Was gelungen ist, ist die Schulleitungen zu verärgern, die immer wieder Konzepte zur Schulöffnung entwickelt haben. All diese Konzepte wurden jedoch regelmäßig zu Makulatur, weil die Erlasse die Schulen immer kurzfristig anwiesen, innerhalb von teilweise nur drei Tagen die verordneten Regelungen umzusetzen.

    In den Sommerferien warteten alle Schulleitungen auf klare Ansagen, in welcher Form die Schulen wieder geöffnet werden sollten. Am 24. Juli wurde der Hygieneplan 4.0 veröffentlicht. Dieser sah vor, dass die Schulleitungen über das Tragen von Masken entscheiden. Pflichtgemäß haben diese zusammen mit den Kollegien den Schulstart vorbereitet und teilweise überschulische Absprachen zu den Hygieneregeln auf Grundlage dieses Hygieneplans getroffen. Die Rechtsgrundlage war damit eindeutig und galt bis zum Mittwoch dieser Woche. Seit gestern, zwei Tage vor Schulöffnung, gelten nun wieder neue Regeln. Nun wird den Schulleitungen die Anordnung der Maskenpflicht im Präsenzunterricht untersagt. Einige Schulen hatten diese Maßnahme zumindest für die ersten zwei, drei Schulwochen beschlossen und diese schon entsprechend kommuniziert. Die wiederholt kurzfristigen, willkürlichen Änderungen der Bedingungen kritisiert der Hessische Philologenverband scharf und fordert vom Kultusministerium realisierbare Arbeitsvorgaben, d.h. langfristige vorausschauende Planungen und eine deutlich längere Halbwertszeit von Erlassen. Kurzfristiges Agieren muss ein Einzelfall bleiben und nur dann erfolgen, wenn es völlig unumgänglich ist.

    Nun hat der Kultusminister für die Schulen ab Klasse 5 den Schülern eine Maskenpflicht auf dem Schulhof und im Schulgebäude verordnet. In den Klassen, wo die Schüler einen sehr viel engeren Kontakt haben, wo gesprochen wird und sich die Aerosole samt Viren ausbreiten können, aber nicht. Das ist inkonsequent und gefährlich. Natürlich ist es nicht angenehm, den gesamten Schultag über eine Maske zu tragen. Sie behindert beim Sprechen und verursacht manchen Personen ein deutliches Unwohlsein. Aber sie gewährt einen gewissen Schutz. Auf den kommt es an. Wenn es pädagogisch geboten erscheint, könnte die Lehrkraft immerhin in bestimmten Situationen erlauben, die Masken abzunehmen.

    Das Hessische Kultusministerium sollte den Schülern im Freien, also während der Pausen auf dem Schulhof, das Abstandsgebot dringend nahelegen, dafür die Mund-Nasen-Bedeckung ins Schulgebäude und damit auch in die Klassen verlagern. Zumindest für die ersten Wochen des neuen Schuljahres empfiehlt der Hessische Philologenverband diese Maßnahme. Dann kann man evaluieren. Das einhellige Ziel muss sein, den Regelbetrieb nicht zu gefährden und die Gesundheit der Lehrkräfte und Schüler mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu schützen.

    Nach oben