In den vergangenen Wochen fand man die Gymnasien in Deutschland verwaist ohne Schülerinnen und Schüler vor. Die Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie führten zur flächendeckenden Schließung der Gymnasien. Innerhalb von wenigen Tagen mussten sich unsere Kolleginnen und Kollegen vom Präsenzunterricht auf Fernunterricht im Homeoffice umstellen. Mit großem pädagogischem Engagement und einer hohen Flexibilität in der Steuerung der Lernprozesse der Schülerinnen und Schüler hat sich die überwältigende Mehrheit der Gymnasiallehrkräfte dieser Herausforderung gestellt. Rechtliche Grauzonen mussten genutzt werden, um mit den Schülern kommunizieren zu können und sie auf diese neue Art der Unterrichtung durch unsere Lehrkräfte einzustellen. Aus pädagogischer Verantwortung für die uns anvertraute Schülerschaft wurden neue digitale Wege zur Wissensvermittlung und zur Kontaktaufnahme beschritten, ohne jedoch alle rechtlichen Aspekte zu klären. Der digitale Fernunterricht wurde von den Gymnasiallehrkräften freiwillig durchgeführt, ohne dass Arbeitgeber bzw. Dienstherrn die entsprechenden technischen Voraussetzungen für das Homeoffice geschaffen haben. Der Fernunterricht wurde i.d.R. mit privater Technik durchgeführt. Dafür gilt allen Gymnasiallehrkräften unser Dank. Auch in den nächsten Wochen und Monaten wird es nicht sofort zu einer vollständigen Rückkehr zum bisher üblichen Unterricht im Schulgebäude kommen. Bei den jetzt geplanten und vollzogenen Öffnungsschritten an den Gymnasien wird es eine Verknüpfung von Phasen des Präsenz- und Fernunterrichts geben. Noch fehlen gesetzliche Regelungen für diese neue Art der Tätigkeit des Lehrers. Hier ist dringender Handlungsbedarf durch den Bund und durch die Länder, die direkte Verantwortung für das Schulwesen tragen, angezeigt.
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