Rechtssicherheit bei Schulfahrten und endlich volle Kostenübernahme bei Klassenfahrten für die begleitenden Lehrkräfte!

    Kostenübernahme bei Klassenfahrten und Kursfahrten, Schüleraustauschen und Exkursionen, denn sie sind integraler Bestandteil des schulischen Bildungsauftrages.

    „Deshalb ist es unerlässlich, dass die Kultusministerien dafür Sorge tragen, dass Lehrkräfte solche Fahrten nicht privat mitfinanzieren müssen! Ebenso muss die Verwaltung der zur Durchführung dieser Fahrten benötigten Finanzmittel an den Schulen endlich möglich sein – und das juristisch nicht angreifbar!“, fordert die Bundesvorsitzende des Deutschen Philologenverbandes, Susanne Lin-Klitzing. „Alle anfallenden Kosten der Aufsichts- und Begleitpersonen sind bei Kurs- und Klassenfahrten vollumfänglich zu übernehmen. Dieser Verpflichtung müssen die Kultusminister endlich nachkommen!“

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil von Oktober 2018 (BVerwG 5 C9.17) ausdrücklich festgestellt, dass es sich bei Kurs- und Klassenfahren nicht um „Privatvergnügen“ der Lehrkräfte handelt. Der Dienstherr muss seiner Fürsorgepflicht nachkommen und die dienstlich veranlassten Reiseaufwendungen komplett zurückzuerstatten. „Die Praxis, die Genehmigung einer Klassenfahrt an den freiwilligen Verzicht der Lehrkräfte auf die Rückerstattung von Reisekosten durch die Schule zu koppeln, ist nicht rechtens! Lehrkräfte werden damit in unzulässiger Weise vor die Wahl gestellt, ihre berechtigten Interessen einer Reisekostenerstattung gegen ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag abwägen zu müssen, weil der Dienstherr hier sparen will.“, beklagt die Vorsitzende des Deutschen Philologenverbandes.

    Ein weiteres Problem ist Folgendes: Die Planung und Durchführung von Klassenfahrten liegt im Bildungsinteresse der Schülerinnen und Schüler. Die Fahrten können jedoch nur erfolgen, wenn die finanziellen Aufwendungen für diese Reisen von ihnen bzw. ihren Eltern übernommen werden. Wohin aber mit dem zur Verfügung gestellten Geld bis zur Reise? Aus rechtlicher Sicht dürfen diese Einzahlungen nicht auf die privaten Konten der Lehrkräfte erfolgen. Dafür müssen separate, pfändungssichere Treuhandkonten eingerichtet und vorgehalten werden, die kostenpflichtig sind. „Diese Kontokosten dürfen doch nicht zu Lasten der Aufsichts- und Begleitlehrkräfte fallen. Hier sind alle Bundesländer gefragt, endlich eine rechtskonforme Lösung zur Verwaltung der finanziellen Mittel für Klassenfahrten zu schaffen!“, mahnt die DPhV-Vorsitzende bei den Kultusministern an.

    Dazu kommt: In vielen Bundesländern nimmt die Zahl der Teilzeitbeschäftigten im Schuldienst seit Jahren kontinuierlich zu. Viele der schulischen Fahrtenkonzepte können nur aufrechterhalten werden, weil sich ein Großteil der Teilzeitlehrkräfte freiwillig wie Vollzeitlehrkräfte zur Begleitung von mehrtägigen Klassenfahrten bereit erklärt.

    „Dies darf aber doch nicht zum Nachteil der teilzeitbeschäftigten Kolleginnen und Kollegen ausgelegt werden! Das, was bei den Tarifbeschäftigten bereits ausgeurteilt ist, nämlich dass sie nicht nur ihre Auslagen vollständig erstattet bekommen, sondern auch für die Zeit der Klassenfahrt wie Vollbeschäftigte bezahlt werden, das sollte selbstverständlich ebenso auch für die teilzeitbeschäftigten Beamtinnen und Beamten gelten!“, erwartet Lin-Klitzing. Hier muss endlich im Interesse der teilzeitbeschäftigten, verbeamteten Lehrkräfte eine gute Lösung gefunden werden.

    „Lehrkräfte, die Klassenfahrten organisieren und begleiten, müssen diese rechtssicher abwickeln können und ihnen müssen die entstandenen Kosten vollumfänglich vom Dienstherrn ersetzt werden. „Was in allen anderen Bereichen selbstverständlich ist, muss doch genauso für unsere Lehrkräfte gelten, damit sich auch weiterhin engagierte Kolleginnen und Kollegen bereitfinden, qualitativ hochwertige und pädagogisch sinnvolle Klassenfahrten durchzuführen“, so die Forderung von Susanne Lin-Klitzing.

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