Tagung der KMK am 11./12. Oktober 2018 zu Demokratieerziehung, Lehrereinstellungsbedarf und Studienplatzvergabe für Humanmedizin

    Für die kontinuierliche und qualitätsvolle Verbesserung des Lehrereinstellungsbedarfs schlägt die DPhV-Vorsitzende einen 7-Punkte-Plan vor:

    1. Die Ministerpräsidenten mit den Bildungsministern der Länder führen einen „Runden Tisch zur qualitätsbewussten Behebung des Lehrkräftemangels“ durch.
    2. Die KMK kontrolliert ihre Schülerzahlstatistiken jährlich.
    3. Die KMK analysiert demgemäß jährlich den aktualisierten länder- und schulartspezifischen Lehrereinstellungsbedarf.
    4. Die Länder richten jeweils auf der Basis dieser Zahlen 10% mehr Studienplätze für die jeweiligen Lehrämter ein als erforderlich, da nicht jeder Lehramtsstudent nach abgeschlossenem Studium in ein Referendariat geht. Es werden in den Ländern dementsprechend ausreichend Referendariatsplätze zur Verfügung gestellt und entsprechende Einstellungen vorgenommen (!).
    5. Die Bildungsminister der Länder beschließen einen Einstellungskorridor für die jeweils jahrgangsbesten Referendare in jedem Fach, unabhängig davon, ob sie in ihrem jeweiligen Fach aktuell gebraucht werden oder nicht. Damit wird einem zukünftigen, selbst verschuldeten sog. „Schweinezyklus“ gewehrt. Eine generelle Unterrichtsversorgung von 115% ist anzustreben, weil nur so Unterrichtsausfall durch Krankheit u.a. ausgeglichen werden kann.
    6. Für die jetzigen und zukünftigen Mangelfächer im Lehramt, insbesondere im naturwissenschaftlichen Bereich, werden spezielle Stipendien ausgelobt.
    7. Quer- und Seiteneinsteiger werden kriterienbasiert ausgewählt und jeweils unterschiedlich sehr gut nachqualifiziert, um den Lehrereinstellungsbedarf zu decken. Parallel zu einem nachgeholten Referendariat kann maximal die Hälfte des üblichen Unterrichtsdeputats gegeben werden. Die zu Qualifizierenden werden im Unterricht begleitet: Falls keine Mentoren an der Schule vorhanden sind, werden Pensionäre für ihre Begleitung während des ersten Unterrichtsjahres eingestellt. Dabei gilt, dass ohne ein wissenschaftliches Studium, ein nachgeholtes oder paralleles Referendariat und bestandenes Examen nicht unbefristet eingestellt bzw. verbeamtet werden kann.
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