Kein Streikrecht für Lehrkräfte

    Der Deutsche Philologenverband bekräftigt im Vorfeld der erwarteten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts am 17. Januar 2018 seine bisherige Haltung zum Beamtenstatus für Lehrkräfte und dem damit verbundenen Streikverbot.

    „Ich erwarte wie der überwiegende Teil unserer Bevölkerung und vor allem die Elternschaft eine jederzeit verlässliche Schule“, so die Bundesvorsitzende Susanne Lin-Klitzing. „Verlässlichkeit bedeutet eine zuverlässig geordnete und inhaltlich anspruchsvolle Organisation von Schule und Unterricht.“

    Für den Deutschen Philologenverband ist es eine zwangsläufige Konsequenz der grundgesetzlich vorgeschriebenen staatlichen Verantwortung für das Bildungswesen, dass der Staat Lehrkräfte jederzeit und überall verlässlich einsetzen kann. „Wenn Lehrkräfte streiken dürften, wäre ihm das nicht möglich. Und das wäre ein Verstoß gegen das Grundgesetz“, sagte Lin-Klitzing zum empfohlenen Streikverbot weiter.

    Sie hoffe, dass das Bundesverfassungsgericht dies auch so klar sehe und keinen Sonderstatus für Lehrkräfte als Beamte zweiter Klasse, eben als solche mit Streikrecht, schaffe.

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