Auseinanderdriften der Besoldung und der Arbeitsbedingungen entgegenwirken

    Die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in ganz Deutschland hat Verfassungsrang. Dieses Ziel muss Maßstab der politischen Arbeit im Bund und in den Ländern sein. In den Berichten auf der Herbsttagung des Berufspolitischen Ausschusses in Fulda, unter Leitung von Rainer Starke, wurde deutlich, wie sich das Dienstrecht und die Besoldung in den Ländern seit der Föderalismusreform auseinanderentwickelt haben. Jede Beamtin und jeder Beamte leistet in allen Ländern und im Bund verantwortungsvoll ihren und seinen Dienst. Für gleiche Tätigkeiten werden sie jedoch unterschiedlich besoldet. Es ist keiner Gymnasiallehrerin und keinem Gymnasiallehrer zu vermitteln, weshalb seine erbrachte Leistung je nach Kassenlage des Landes unterschiedlich vergütet wird. In der letzten Sitzung des BRA in dieser Wahlperiode wurde wiederholt die Forderung erhoben, dem Flickenteppich in der Besoldung Einhalt zu gebieten. Richtschnur muss das Land mit der höchsten Besoldung sein. Einer Nivellierung auf einem Durchschnittsniveau wurde von den Mitgliedern des BRA eine Abfuhr erteilt. Unser Anspruch ist, dass alle Beamtinnen und Beamten eine ihrem Amt angemessene Besoldung erhalten.

    Hier können Sie den vollständigen Beitrag über die angemessene Besoldung für Lehrkräfte im Beamtenstatus aus Profil 10/2017 weiterlesen.

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