Positionen des PhV BW zum Thema „Quer- und Seiteneinstieg ins gymnasiale Lehramt“

    Zur Sicherung von Unterrichtsqualität und Lehrerversorgung muss eine nachhaltige Gewinnung von Fachkräften erfolgen: Es müssen die Besten eines Jahrgangs für den Beruf gymnasiale Lehrkraft gewonnen werden. Zusätzlich müssen Interessierten Qualifizierungsangebote zur Verfügung stehen, die ihnen eine attraktive berufliche Perspektive eröffnen. Nötig sind deshalb:

    1) Attraktive Arbeitsbedingungen und Bezahlung für gymnasiale Lehrkräfte

    2) Qualifizierungsangebote für Quer- und Seiteneinsteiger

    Seit Jahren nimmt die Attraktivität des Gymnasiallehrerberufs ab, wie man an den deutlich sinkenden Studierendenzahlen und Referendarszahlen sieht: 1700 Bewerber im Jahr 2015, weniger als 1200 dieses Jahr.

    Damit wieder mehr qualifizierte Abiturientinnen und Abiturienten das Berufsziel „gymnasiales Lehramt“ wählen, müssen ihnen genügend Studienplätze zur Verfügung gestellt werden, und es muss ihnen vor allem eine attraktive Berufs- und Einstellungsperspektive geboten werden.

    Das bedeutet insbesondere, dass die Rahmenbedingungen gymnasialer Bildungsarbeit, die sich in den letzten 25 Jahren immer mehr verschlechtert haben, endlich wieder verbessert werden. Dazu gehört die Verringerung der derzeitigen Unterrichtsverpflichtung von 25 auf 23 Wochenstunden, wie bis 1998 Standard, verbunden mit einer Verringerung der Lerngruppengröße durch schrittweise Absenkung des Klassenteilers von 30 auf 23 Schülerinnen und Schülern in Unter- und Mittelstufe, mittelfristig auf 20. In der gymnasialen Oberstufe sollte eine verbindliche Kursteilung bei Kursgrößen von mehr als 23 Schülern vorgeschrieben werden.

    Von diesen kleineren Gruppengrößen profitieren nicht nur die Lehrkräfte, die sich verstärkt um die einzelnen Kinder und Jugendlichen kümmern können und dadurch mehr Arbeitszufriedenheit erreichen, sondern insbesondere die Kinder und Jugendlichen selbst: Die Erfahrungen aus dem Wechselunterricht unter Corona zeigen ja eindeutig, dass in den kleineren Klassen wesentlich intensiver und schneller gelernt wurde. Das bestätigen alle Lehrkräfte und alle Schülerinnen und Schüler.

    Für langjährig als Krankenvertretung befristet eingestellte Lehrkräfte im Arbeitnehmer-verhältnis („Nichterfüller“) auf der einen und Quereinsteiger aus anderen Berufszweigen in Mangel- und Engpassfächern auf der anderen Seite muss eine berufsbegleitende Nachqualifikation angeboten werden, die qualitativ mit dem Referendariat vergleichbar und parallel zum Unterricht zu schaffen ist.

    Eine solche Nachqualifikation muss deshalb durch eine bezahlte Teilfreistellung vom Unterricht ermöglicht werden, z. B. im Umfang von 6 Wochenstunden, um einen unterrichtsfreien Seminar-Tag zu ermöglichen. Die Lehrbefähigung muss am Ende der Zusatzqualifikation durch Lehrproben nachgewiesen werden und in die Einstellung als beamtete Lehrkraft oder ggf. als „Erfüller“-L. i. A. in E 13 (falls gesundheitliche oder Altersgründe einer Verbeamtung entgegen stehen) münden.

    Das „Direkteinsteiger-Programm“ im Bereich der beruflichen Schulen könnte dem Thema “Quer- und Seiteneinsteiger ins gymnasiale Lehramt” als Vorlage dienen.

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