Zur Eingruppierung von Grund- und Gymnasiallehrkräften: Wertschätzung aller Lehrkräfte: Ja! Unterschiedslose Eingangsbesoldung: Nein! Deshalb: Wenn A13 für Grundschullehrkräfte, dann A14 für Gymnasiallehrkräfte!

    DPhV unterstützt Zurückhaltung von Kultusminister Lorz

    „Wir lehnen ganz klar eine unterschiedslose Eingangsbesoldung für Gymnasiallehrkräfte und Grundschullehrkräfte ab, und dafür gibt es gute, sachbezogene Gründe!“, so positioniert sich die DPhV-Bundesvorsitzende Lin-Klitzing. „Wir fordern mehr Wertschätzung aller Lehrkräfte! Die Einebnung der Unterschiede der Lehrämter durch ein- und dieselbe Eingangsbesoldung ist aber keine Wertschätzung ihrer jeweiligen Besonderheiten. Sie bringt keine Unterstützung da, wo Erleichterung dringend gebraucht wird, sondern nur eine Scheinlösung! Eine Höherstufung der Eingangsbesoldung für die Grundschullehrkräfte ist nur dann akzeptabel, wenn gleichzeitig eine Höherstufung der Eingangsbesoldung für die Gymnasiallehrkräfte erfolgt!“

    Folgende faktische Unterschiede der Lehrämter liegen aus Sicht des Deutschen Philologenverbandes vor:

    1. Unterrichten Grundschullehrkräfte und Gymnasiallehrkräfte gleich viele Klassenstufen? Nein, Grundschullehrkräfte unterrichten vier Klassenstufen, Gymnasiallehrkräfte unterrichten acht bzw. neun Klassenstufen.
    2. Vergeben Grundschullehrkräfte und Gymnasiallehrkräfte formale Abschlüsse? Nein, nur die Gymnasiallehrkräfte vergeben das Abitur, auch die mittlere Reife und die Fachhochschulreife; die Grundschullehrkräfte vergeben keinen formalen Abschluss, die verbindliche Grundschulempfehlung wurde in fast allen Bundesländern abgeschafft.
    3. Ist der Klausur- und Korrekturaufwand von Grundschullehrkräften und Gymnasiallehrkräften gleich? Nein, jede empirische Untersuchung belegt, dass Gymnasiallehrkräfte mehr und umfangreichere Klassenarbeiten und Klausuren erarbeiten und einen deutlich höheren Korrekturaufwand haben.
    4. Haben Grundschullehrkräfte mehr Inklusionskinder in ihren Klassen als Gymnasiallehrkräfte? Ja, aufgrund der weitestgehenden Abschaffung der Vorklassen und Förderschulen haben insbesondere Grundschullehrkräfte einen höheren Inklusionsbedarf und deutlich zu wenig staatliche Unterstützung.
    5. Ist der Umgang mit den Schülerinnen und Schülern u.a. deshalb in der Grundschule beanspruchender als am Gymnasium? Nein. Schülerinnen und Schüler am Gymnasium sind körperlich, sprachlich und kognitiv altersgemäß weiterentwickelt und durchlaufen die Phase der Pubertät. Weniger beanspruchend ist der Umgang mit 10- bis 19-Jährigen gegenüber 6-10-Jährigen auf keinen Fall.

    „Nicht die Nivellierung der jetzt unterschiedlichen Eingangsbesoldungen zwischen Grundschullehrkräften und Gymnasiallehrkräften ist aus unserer Sicht die vernünftige Reaktion auf die schwierige Situation der Kolleginnen und Kollegen an den Grundschulen. Die mangelnde Unterstützung durch multiprofessionelle Teams vor Ort und zu wenige Beförderungsmöglichkeiten – das sind die objektiven Baustellen im Grundschulamt! Deshalb sagen wir: Nein zur Nivellierung der Unterschiede, Ja zu besseren Beförderungsmöglichkeiten für Grundschulkräfte und ein ganz klares Ja für eine nach wie vor höhere Eingangsbesoldung der Gymnasiallehrkräfte aufgrund der vorliegenden Unterschiede in den unterschiedlichen Lehrämtern!“, so die DPhV-Vorsitzende Lin-Klitzing.

    Zudem ist nicht die Eingangsbesoldung nach A12 für Grundschullehrkräfte der Grund für den Lehrkräftemangel. Für den derzeitigen Lehrkräftemangel im Grundschullehramt sind zu wenig Studienplätze und die Verlängerung der Studiendauer des Grundschullehramtes die ausschlaggebenden Gründe. Mangelnde vorausschauende politische Planung: ein großes Versäumnis! Bewerberinnen und Bewerber gab es genug. Sie wurden nicht zugelassen. Der Lehrkräftemangel kann nicht durch eine Anhebung der Eingangsbesoldung ausgeglichen werden, das zeigt die Mangelsituation in Berlin und Sachsen ganz deutlich.

    Das Gebot der Stunde für die Kultusministerkonferenz unter der Präsidentschaft von KMK-Präsident Lorz muss deshalb aktuell sein: Endlich gemeinsame hohe Standards für die fachliche und pädagogische Nachqualifikation der Quer- und Seiteneinsteiger für guten Unterricht der betroffenen Schülerinnen und Schüler zu formulieren – und keine Besoldungsreformen zur Lösung zu erklären, die hinter die Föderalismusreform von 2006 zurückfallen!

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