Deutscher Philologenverband begrüßt Prüfung aller verfassungsrechtlichen Möglichkeiten für die zügige Inkraftsetzung des Digitalpakts und warnt vor seiner Überhöhung und möglichen Instrumentalisierung

    „Der dritte Weg für die Realisierung des Digitalpakts ist nach wie vor offen – prüfen Sie ihn im Interesse der Schulen!“, fordert die DPhV-Vorsitzende Lin-Klitzing Bund und Länder nach der heutigen Pressekonferenz der Kultusminister in Berlin auf.

    Eine Realisierung des Digitalpakts über die Artikel 91c oder 106 des Grundgesetzes sei möglich, auch ohne den Weg einer Verfassungsänderung zu beschreiten, denn nach Artikel 91 c können Bund und Länder für die Planung, Einrichtung und den Betrieb benötigter informationstechnischer Systeme zusammenwirken! Im Artikel 106 geht es um die ggf. zu modifizierende Verteilung der Steuereinnahmen zwischen Bund und Ländern.

    Die DPhV-Vorsitzende spricht sich deshalb für die von der Kultusministerkonferenz dokumentierte Prüfung aller verfassungsrechtlichen Möglichkeiten aus. Gleichzeitig warnt Lin-Klitzing: „Der Digitalpakt wird überhöht und möglicherweise instrumentalisiert, denn der Bund leistet lediglich eine Anschubfinanzierung für eine digitale Infrastruktur der Schulen. Hier fehlt dann immer noch das Wichtigste: Die dauerhafte Unterhaltung dieser Infrastruktur, die Konzeption und Umsetzung wirksamer Lehrerfortbildung für die Bildung und Erziehung der Schülerinnen und Schüler im digitalen Zeitalter. Dies liegt bei den Ländern. Ebenso wie sich die Länder mit ihren Kommunen verständigen müssen, damit für die Instandsetzung und Wartung der digitalen Infrastruktur eine IT-Fachkraft von jeder Kommune gestellt wird.“

    „Es bleibt die Forderung nach einem „Ja“ zum dritten Weg für das Gelingen des Digitalpakts!“, unterstrich die Bundesvorsitzende Susanne Lin-Klitzing.

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