Positionierung der DPhV-Vorsitzenden Susanne Lin-Klitzing zur „Sommerferien-Debatte“ vom 13.06.2020

    Sollen Lehrkräfte in den Sommerferien für Förderangebote für schwächere Schüler zur Verfügung stehen?

    Eine flexible Schuljahreseingangsphase nach den Sommerferien mit dauerhaften zusätzlichen Förderangeboten: Ja, unbedingt!

    Verpflichtende Beschulungsangebote in den Sommerferien durch im Dienst befindliche Lehrkräfte: Nein!

    Stattdessen: Freiwillige Förderangebote und endlich die Einstellung von „Springer-Lehrkräften“, die sonst aus Spargründen gerade vor den Sommerferien gekündigt und erst nach den Sommerferien wieder eingestellt werden sowie die Einstellung der jetzt fertig ausgebildeten Lehramtsreferendare nicht erst nach den Sommerferien zum Schuljahresbeginn, sondern nahtlos nach Ende der Ausbildung, jetzt zu Beginn der Sommerferien!”

    Das sind die Forderungen des Deutschen Philologenverbandes, der eine generelle Beschulungspflicht mit verpflichtenden Förderangeboten durch die regulären Lehrkräfte in den Sommerferien ablehnt. Die Lehrkräfte an den Gymnasien haben in den letzten drei Monaten in aller Regel über das übliche Maß hinaus ihren Dienst getan, um die Abnahme der Abiturprüfungen und Korrektur der Abiturklausuren zu gewährleisten und ihre Schüler im Präsenz- und im Fernunterricht zu betreuen. Ihnen ist es zu verdanken, wenn sich Lerndefizite in Grenzen halten. Deshalb steht ihnen auch die unterrichtsfreie Zeit in den Sommerferien für Urlaub, Regeneration, Nachbereitung, Korrekturen und Vorbereitung auf das neue Schuljahr zu.

    „Uns stellt sich eher die Frage: Sind die jetzt angekündigten Kurse in den Sommerferien zu Corona-Zeiten nicht eher ein Feigenblatt? Wichtiger ist eine gut ausgestaltete Schuljahreseingangsphase im neuen Schuljahr. Da müssen alle Lehrkräfte in jedem Fach konkret feststellen, welche Schüler welche konkreten Lücken gegenüber dem tatsächlichen und dem erwarteten Leistungsstand der Klasse haben. Schülerinnen und Schüler mit festgestellten fachlichen Defiziten müssen kontinuierlich durch täglichen Zusatzunterricht u.a. auch durch Referendare und Lehramtsstudierende begleitet und gefördert werden – analog und digital.“

    Denn die Corona-Krise wirft ein brennendes Licht auf ein bekanntes Problem: Leistungsunterschiede zwischen den Schülern können im Unterricht häufig nicht zufriedenstellend von den Lehrkräften behoben werden. Deshalb weist uns die Corona-Krise umso deutlicher darauf hin, dass jetzt endlich neue Wege für die Förderung von Schülern beschritten werden müssen: Regelmäßige, zusätzliche Förderangebote für benachteiligte Schüler durch Lehramtsstudierende und durch Referendare, deren Kürzung des Referendariats aus Kostengründen von 24 auf 18 bzw. 12 Monate rückgängig gemacht werden sollte, damit diese dann zukünftig im System Schule in ihrem ersten unterrichtsfreien Ausbildungsjahr kontinuierlich auch für die zusätzliche Förderung benachteiligter Schüler zur Verfügung stehen können. Das wäre die nötige kontinuierliche Förderung im System Schule, unabhängig freiwilliger Förderangebote in den Ferien, die es im Übrigen bereits längst gibt: Hessen führt seit Jahren erfolgreich „Ostercamps“ für versetzungsgefährdete Schüler durch – mit Lehramtsstudierenden, Referendaren, Sozialpädagogen und Lehrkräften – freiwillig und gegen Bezahlung. Das ist der richtige Weg, das ist ein Baustein, der auch in Corona-Zeiten dienlich sein kann.

    Lehrkräfte für förderbedürftige Schüler in den Sommerferien zu „Sommercamps“ verpflichten zu wollen, erscheint eher als eine stereotype Diskussion mit dem Ziel Lehrerbashing gegenüber den erfolgreichen und geprüften Konzepten, die auf Freiwilligkeit und Bezahlung beruhen. Die Rückkehr hin zu einem 24-monatigen Referendariat, mit dem im System Schule förderbedürftige Schüler dauerhaft in der Schulzeit gefördert werden können, steht hingegen noch aus. Hier sollte aus der Krise der Corona-Zeit heraus die Chance zur Rückkehr zum zweijährigen Referendariat ergriffen werden!

    Sollen Lehrer in den Sommerferien für Fortbildungen im digitalen Unterrichten zur Verfügung stehen?

    In den Sommerferien müssen endlich die Grundvoraussetzungen für einen Präsenzunterricht auch mit digitalen Medien und für einen Fernunterricht in Pandemiezeiten geschaffen werden. Deshalb stelle ich, so Lin-Klitzing, die Forderung „Macht die Schulen in den Sommerferien pandemiesicher“ an Bund, Länder und Kommunen, die Schulen jetzt endlich nach den Erfahrungen der Corona-Zeit baulich und digital instand zu setzen. Dazu gehören:

    1. Digitale Endgeräte für Lehrkräfte, Leihcomputer für Schüler, Dienstemailadressen für Lehrkräfte, eine datenschutzkonforme digitale Infrastruktur mit Lernplattform und Videokonferenzsystem und IT-Systembetreuer in jeder Schule.

    2. Gute Fortbildungsangebote für Lehrkräfte von Bund und Ländern, jetzt insbesondere auch für Schul- und Fachgruppen, um Konzepte auch für den digitalen Fernunterricht gemeinsam in der Praxis auszuprobieren. Fachspezifische digitale Fortbildungen fehlen in noch höherem Maße.

    Lehrerfortbildung gehört zum Beruf des Lehrers selbstverständlich dazu. Dazu muss kein Lehrer verpflichtet werden. Sofern sowohl die digitale Infrastruktur vorhanden ist als auch gute digitale Fortbildungsformate bestehen, sollten diese über das ganze Jahr hinweg angeboten werden, dabei schwerpunktmäßig in der Unterrichtszeit, aber auch in der unterrichtsfreien Zeit. Dann können Lehrer auch in der unterrichtsfreien Zeit daran teilnehmen, sie müssen es aber nicht.

    „Das größere Problem sind derzeit eher sowohl die digitale Ausstattung als auch die geeigneten digitalen Fortbildungsformate und weniger eine mangelnde Initiative der Lehrer. Umfragen des Deutschen Schulbarometers haben insbesondere die digitale Einsatz- und Arbeitsbereitschaft der Gymnasiallehrkräfte während der Corona-Zeit gezeigt.“

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