hphv: Konfessioneller Religionsunterricht bleibt zukunftsfähig – Gemischtkonfessionelle Lerngruppen stärken Dialog und Vielfalt

    Hessischer Philologenverband unterstützt hessisches Modell als tragfähige Antwort auf gesellschaftliche Veränderungen

    Der konfessionelle Religionsunterricht leistet auch in einer zunehmend pluralen Gesellschaft einen wichtigen Beitrag zur schulischen Bildung.
    Er vermittelt religiöse Kompetenzen, fördert die Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen und eröffnet Räume für die Ausein andersetzung mit ethischen, kulturellen und gesellschaftlichen Fragen.
    Vor dem Hintergrund sinkender Schülerzahlen in einzelnen Konfessionen und einer wachsenden religiösen Vielfalt haben die Kirc hen gemeinsam mit dem Land Hessen ein zukunftsweisendes Modell entwickelt: den konfessionellen Religionsunterricht in gemischtkonfessionellen Lerngruppen. Evangelische und katholische Schülerinnen und Schüler lernen dabei gemeinsam, während die konfessionellenPerspektiven beider Kirchen sichtbar und erlebbar bleiben.

    Der Hessische Philologenverband (hphv) begrüßt dieses Modell ausdrücklich. Es verbindet die Stärken eines konfessionell geprägten Religionsunterrichts mit den Anforderungen einer modernen und vielfältigen Schullandschaft. Zugleich bietet es Schulen die notwendige organisatorische Flexibilität, um Religionsunterricht auch bei veränderten Schülerzahlen, kleineren Lerngruppen und schulischen Herausforderungen verlässlich anbieten zu können.
    „Der Religionsunterricht ist ein wichtiger Bestandteil schulischer Allgemeinbildung. Gerade in einer pluralen Gesellschaft brauchen junge Menschen Orientierung, religiöse Bildung und die Fähigkeit, unterschiedliche Überzeugungen respektvoll wahrzunehmen und zu reflektieren“, erklärt Volker Weigand, Landesvorsitzender des Hessischen Philologenverbandes. „Gemischtkonfessionelle Lerngruppen eröffnen hierfür wertvolle Chancen: Sie stärken den Dialog, fördern gegenseitiges Verständnis und sichern zugleich den konfessionellen Charakter des Religionsunterrichts.“
    Das hessische Modell zeigt, dass rechtliche Rahmenbedingungen und pädagogische Konzepte erfolgreich zusammenwirken können.
    Die klare rechtliche Grundlage für die Bildung konfessionell gemischter Lerngruppen ermöglicht es Schulen, religiöse Bildung langfristig zu sichern und zugleich auf gesellschaftliche Veränderungen angemessen zu reagieren.
    Aus Sicht des Philologenverbandes darf diese Entwicklung jedoch nicht zu einer Absenkung fachlicher Standards führen. Religionsunterricht bleibt ein ordentliches Lehrfach mit klaren Bildungszielen, fachwissenschaftlicher Fundierung und einer verlässlichen Verankerung in den jeweiligen Glaubenstraditionen. Die Verantwortung der Kirchen für die inhaltliche Ausgestaltung muss ebenso gewahrt bleiben wie die staatlichen Bildungsstandards.

    Die positiven Erfahrungen aus Hessen belegen, dass gemischtkonfessionelle Lerngruppen eine tragfähige Antwort auf aktuelle schulische und gesellschaftliche Herausforderungen darstellen. Sie ermöglichen einen wohnortnahen Religionsunterricht, sichern Bildungsangebote auch an kleineren Schulstandorten und stärken das gemeinsame Lernen über konfessionsbezogene Grenzen hinweg.
    „Entscheidend ist, dass religiöse Bildung nicht aus dem schulischen Alltag verdrängt wird, sondern zeitgemäß weiterentwickeltwird“, betont Weigand. „Das hessische Modell zeigt, wie Identität und Offenheit miteinander verbunden werden können. Es leistet da mit einen wichtigen Beitrag zu Toleranz, Dialogfähigkeit und einem respektvollen Zusammenleben.“
    Der konfessionelle Religionsunterricht in gemischtkonfessionellen Lerngruppen steht damit für eine Bildung, die Tradition und Gegenwart miteinander verbindet. Er trägt dazu bei, junge Menschen auf ein verantwortungsbewusstes Leben in einer vielfältigen Ges ellschaft vorzubereiten und religiöse Bildung als wichtigen Bestandteil schulischer Allgemeinbildung zu erhalten.

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