Eindrücke von einem aktuellen und informativen dbb-Seminar in Jena
von Walter Tetzloff
Wir alle hoffen, dass wir nicht in die Kategorie der Pflegebedürftigen gehören werden. Und alle, auch die Jüngeren unter uns, hoffen, dass wir eines Tages nicht zu den pflegenden Personen gehören werden. Vorhersagen lässt sich dies bekanntlich nicht, und schon jetzt ist es (leider) so, dass sich unter unseren Pensionären eine größer werdende Zahl pflegebedürftiger Menschen befindet und dass konsequenterweise auch der Kreis derjenigen zunimmt, die eine Pflegeleistung für einen nahestehenden Menschen mit ihrer eigenen Berufstätigkeit verbinden (müssen).
Diese Entwicklung war Grund genug für die Bundesseniorenvertretung, ein Seminar in Jena durchzuführen. Dem Referenten Jan Oliver Krzywanek gebührt der Dank für die Gestaltung des Seminars, da es ihm gelang, differenziert und in Einzelfragen überaus kompetent die gesetzlichen Grundlagen der seit 1995 bestehenden Pflegeversicherung darzustellen und über die Ansprüche zu informieren. Da der Referent selbst Erfahrungen mit drei zu pflegenden Angehörigen hat, verstand er es anschaulich, diese in seinen Vortrag einzubringen.
Derzeit (2023) werden 86 % aller Pflegebedürftigen daheim versorgt – mit steigender Tendenz. Angesichts der zunehmenden Personallücke in der professionellen Pflege tut sich hier bis zur Mitte des Jahrhunderts ein gewaltiges gesellschaftliches und soziales Problem auf, das nicht zuletzt der demographischen Situation Deutschlands geschuldet ist. Diese ist gekennzeichnet durch eine noch immer steigende Lebenserwartung bei gleichzeitiger Zunahme von Single-Haushalten und rückgängiger Kinderzahl.
Die seit 1995 zur Zeit der Regierung Kohl (Sozialminister war Norbert Blüm) in Kraft getretene fünfte Säule der Sozialversicherung (nach Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosen- und Unfallversicherung) wurde inzwischen mehrfach reformiert, unter anderem 2024 durch Neufestlegung der Pflegegrade. Gegenwärtig gibt es fünf Grade:
Zugehörige Sachleistungen:
I mit einem monatlich zu beziehendem Entlastungsbetrag von 131 Euro
II 796 Euro
III 1497 Euro
IV 1859 Euro
V 2299 Euro
Verbunden mit dem Bezug ist eine obligatorische Beratung.
Das dazu gehörige Pflegegeld beträgt für die Pflegegrade II bis V von 347 bis 990 Euro. Dieses Geld kann bei der privaten Krankenversicherung beantragt werden, bevor dann der Betrag bei der Beihilfe eingereicht wird.
Kombinationsleistungen von Sachleistungen und Pflegegeld sind möglich.
Ist eine Pflegeperson verhindert (Urlaub, Erkrankung, sonstige Gründe) kann eine Ersatzpflegekraft beantragt werden, die für maximal sechs Wochen die Pflege übernimmt. Hier gilt allerdings, dass die Ersatzkraft kein naher Verwandter ist, für den in diesem Falle nur ein reduzierter Betrag gewährt werden könnte. Hier spricht man von Verhinderungspflege, die auch stunden- und tageweise beantragt werden kann. Auch diese kann mit der Kurzzeitpflege nach § 42 des 11. Sozialgesetzbuches kombiniert werden.
Angehörige können bei einer Verschlimmerung des Pflegezustands Pflegeunterstützungsgeld beantragen, das Beamtinnen und Beamten in Form von Sonderurlaub, Tarifbeschäftigten durch Geldzahlung gewährt werden kann.
Sozial unbefriedigend ist die Situation bei den zu erbringenden Eigenanteilen. Auch wenn hier die Lage unübersichtlich ist und Heimkosten sowie unterschiedliche Leistungen in den einzelnen Bundesländern berücksichtigt werden müssen, ist aus gewerkschaftlicher Sicht festzustellen, dass zwar die Risikofaktoren Alter und Krankheit den sozialen Status der Betroffenen, hier vor allem ihren Lebensstandard, in der Regel sichern. Für die Pflegebedürftigkeit gilt dies nicht, da gesetzliche Leistungen hier gedeckelt sind.
In Anerkennung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn sagt hier das Bundesverfassungsgericht: „Die Hinnahme gewisser Härten ist aufgrund generalisierender Regelungen … wie etwa Pauschalen zulässig, wenn die Fürsorgepflicht im Wesenskern nicht verletzt wird“.
Die weiteren Themen des Seminars betrafen das Beihilferecht, die Elektronische Patientenakte, Pflegeheime, aber auch Demenzdiagnostik und den Umgang mit Alzheimer-Patienten.
Hier bieten wir Ihnen gegebenenfalls Informationsmaterial an, das die Bundesseniorenvertretung und der Referent bereit sind, zur Verfügung zu stellen. Bitte wenden Sie sich an die Redaktion von „Profil“.
Weitere Informationen zur Situation von Lehrkräften finden Sie hier.