Der Deutsche Philologenverband bezieht klar Stellung gegen alle Bestrebungen, den Beamtenstatus von Lehrkräften abzuschaffen, einzuschränken oder auszuhöhlen. Zunehmend ist in den Bundesländern eine Entwicklung zu beobachten, bei der Elemente des Tarifrechts durch Verwaltungspraxis und Gesatzgebung in das Beamtenrecht übertragen werden. Dieser Trend gefährdet nicht nur die Verlässlichkeit und Attraktivität des Lehrerberufs, sondern widerspricht auch dem verfassungsrechtlich verankerten besonderen Status des Berufsbeamtentums.
Seit der Gründung der Bundesrepublik werden Lehrkräfte im Beamtenstatus beschäftigt. Das Fundament des Beamtentums ist ein besonderes Dienst- und Treueverhältnis. Der Beamte ist zur vollen Hingabe innerhalb und außerhalb des aktiven Dienstes bis zu seinem Tode gegenüber dem Dienstherrn verpflichtet. Als Gegenleistung verpflichtet sich der Dienstherr, mit den Beamteten fürsorglich umzugehen und sie ein Leben lang ihrem Status gemäß angemessen zu versorgen. Begründet wird dieses Beamtenverhältnis durch die Erfüllung hoheitlicher Aufgaben, unter anderem der Vergabe von Hochschulzugangsberechtigung durch das Abitur. Dadurch greifen Lehrkräfte hoheitlich in den Lebensweg der Heranwachsenden ein.
Jedoch wurden schon ab 1980 in Bremen Lehrkräfte nur noch in Tarifverhältnissen eingestellt. 1990 folgte dann Schleswig-Holstein. In Sachsen wurden im Zuge der Wiedervereinigung alle Lehrkräfte nur tariflich beschäftigt. In Berlin wurde ab 2004, in Thüringen ab 2007 nicht mehr verbeamtet. All diese Bundesländer mussten einsehen, dass neben den fiskalischen Gründen auch der Wettbewerb dazu führte, dass in dieser Situation nur schlecht neue Lehrkräfte gewonnen werden konnten. So hat Schleswig-Holstein bereits 1999, Thüringen 2017, Sachsen 2019 und Berlin als letztes Bundesland 2023 Lehrkräfte wieder als Beamte beschäftigt.
Der Deutsche Philologenverband möge sich auch weiterhin mit Nachdruck für den grundsätzlichen Erhalt des Beamtenstatus der Lehrkräfte an den Schulen einsetzen. Nur so kann die Unabhängigkeit und die Freiheit der Bildung in einem Land mit Schulpflicht garantiert werden.
Der Beamtenstatus sorgt für Stabilität, Neutralität und Verlässlichkeit im Bildungssystem und sichert damit zentrale gesellschaftliche und staatliche Interessen ab. Er schützt gleichzeitig die Lehrkräfte vor willkürlichen Entlassungen und verpflichtet sie dauerhaft zur Erfüllung der öffentlichen Bildungsaufträge. Darüber hinaus haben viele Untersuchungen und Studien ergeben, dass Beamte über ihr gesamtes Berufs- und Pensionsleben gerechnet für den Staat und die Länder deutlich günstiger sind als Angestellte.
Dennoch sind in den vergangenen Jahren verstärkt Tendenzen zu erkennen, die versuchen, den Beamtenstatus auszuhöhlen. Das manifestiert sich nicht nur in der natürlich abgewiesenen Klage für ein Streikrecht für Beamte, sondern auch in verschiedenen, zum Teil schon umgesetzten Veränderungen in den Beamtengesetzen.
Darüber hinaus gibt es gerade auch in letzter Zeit wieder zunehmend Tendenzen, sich unter Missachtung aller sachlichen Argumente gegen einen Beamtenstatus für Lehrkräfte aussprechen.
Darunter sind zum Teil eher unscheinbare Angriffe auf das Beamtentum. Nicht zuletzt die Abschaffung des Richtervorbehalts bei einer disziplinarrechtlichen Entbindung vom Dienst ist ein massiver Eingriff in den Schutz der betroffenen Kolleginnen und Kollegen und setzt diese letztlich einer gewissen Willkür des Dienstherrn aus.
In vielen Bundesländern machte der Gesetzgeber davon Gebrauch, die Arbeitszeit der Lehrkräfte einfach per Gesetz zu erhöhen. Im tariflichen Bereich wären solche Maßnahmen nicht möglich. Viele Philologenverbände haben zum Teil erfolgreich versucht, dieser willkürlichen Erhöhung des Deputates entgegenzuwirken. Andere Landesregierungen haben gänzlich andere Arbeitszeitmodelle entwickelt und durchgesetzt.
Ebenso problematisch ist die Einführung von Langzeitkonten für Beamte. Abgesehen davon, dass im Gegensatz zu Angestellten Beamte permanent die volle Leistung für den Dienstherrn zu erbringen haben und somit gar keine Ressourcen haben sollten, ein Stunden guthaben für später anzusparen, steht es auch bei Beamten den Dienstherrn jederzeit zu, aufgrund einer Gesetzesänderung die erwirtschafteten Stunden nicht an die Beamten wieder zurückzugeben, sondern einzubehalten.
Die Länder versuchen, sich aber auch auf andere Weise ihrer Fürsorgepflicht gegenüber den Beamteten zu entziehen. So ermöglichten zum Beispiel Hamburg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen und Baden-Württemberg, dass sich Beamte auch in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern können. In Mecklenburg-Vorpommern ist so ein Schritt geplant. Damit ziehen sich diese Länder aus dem Beihilfesystem zurück, dass eines der Säulen des Beamtentums ist. Schon allein, dass sich Beamte zu fünfzig Prozent selber versichern müssen, widerspricht grundsätzlich dem Gedanken des Beamtentums.
Einen weiteren Tiefpunkt bildet der aktuelle Vorstoß der Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas, Beamte in das gesetzliche Rentensystem zu überführen. Auch hierdurch würde wieder ein Teil der Fürsorgepflicht des Dienstherrn abgebaut.
Letztlich scheint es so, dass alle mit dem Beamtentum verbundenen Pflichten des Dienstherrn zurückgebaut oder abgeschafft werden sollen, die Pflichten der Beamteten aber erhalten bleiben. Dabei nutzten die Dienstherren sehr wohl ihre Spielräume aus, vernachlässigen aber zunehmend ihre Fürsorgepflicht. Letztlich resultiert aus diesem Vorgehen ein weitestgehend an das Tarifrecht angeglichener Beamter, dem jedoch sämtliche Werkzeuge des Tarifrechts verwehrt sind.
Gerade deshalb muss sich der Deutsche Philologenverband weiterhin massiv dafür einsetzen, dass der Beamtenstatus auch bei Lehrkräften vollumfänglich erhalten bleibt und nicht noch weiter ausgehöhlt wird. Der Deutsche Philologenverband fordert von den Ländern im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht unter anderem eine angemessene Alimentation, auch über die aktive Arbeitsphase hinaus, eine adäquate Beteiligung des Dienstherrn an den Kosten der Gesunderhaltung und eine Absenkung des Deputates aufgrund der zunehmenden Aufgaben und Belastungen im Lehrkraftberuf.
In Ergänzung zu unserer Berichterstattung über die Vertreterversammlung, die im November 2025 in Berlin stattfand, veröffentlichen wir jetzt die verabschiedeten Leitanträge zur Bildungs- und zur Berufspolitik, die unter der maßgeblichen Mitwirkung der beiden Ausschussvorsitzenden Dr. Marcus Hahn und Dr. Thomas Knoblauch vorbereitet wurden. Diese Anträge werden die Verbandsarbeit in der jetzt begonnenen Amtsperiode des DPhV-Vorstands strategisch bestimmen.