DPhV gratuliert Markus Blume zur Präsidentschaft der Wissenschaftsministerkonferenz und baut auf nachhaltige Stärkung der Demokratie auch durch die wissenschaftliche Lehrkräftebildung

    Beim heutigen Neujahrsempfang der Wissenschaftsministerkonferenz in der Bayerischen Landesvertretung Berlin gratuliert der Deutsche Philologenverband (DPhV) Wissenschafts-Staatsminister Markus Blume vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst ganz herzlich zur Wahl zum neuen Präsidenten der Wissenschaftsministerkonferenz für 2026 und wünscht ihm für diese wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe gerade auch in der jetzigen schwierigen Zeit für die Stärkung von Wissenschaft, Bildung und Demokratie viel Erfolg!

    Wissenschaft ist in der heutigen Zeit von zentraler Bedeutung für Freiheit, Sicherheit und Wohlstand in unserer Gesellschaft. Daraus ergibt sich der Auftrag, in unserem Land verlässliche Rahmenbedingungen für erfolgreiche Forschung, Innovation und wissenschaftliche Arbeit zu schaffen und zu sichern. Der DPhV freut sich auf einen gemeinsamen Dialog und baut darauf, dass die Förderung der Demokratie und Erinnerungskultur als zentrale Querschnittsaufgabe der Wissenschafts- und Bildungspolitik stets mitgedacht wird und insbesondere auch bei der bedeutsamen Aufgabe der universitären Lehrkräftebildung stärker als bisher berücksichtigt wird.

    Erhalten zwar alle Schülerinnen und Schüler in der achten Klasse ein Grundgesetz, erfahren jedoch demgegenüber die angehenden Lehrkräfte in ihrer universitären Bildungsphase keine tiefgehende Auseinandersetzung mit dem Grundgesetz als grundlegende Voraussetzung und Inhalt ihrer schulischen Bildungsarbeit. Sie müssen bisher an der Universität nicht die konkreten Inhalte des Grundgesetzes wissen und konkret darüber reflektieren, was beispielsweise Art. 1 GG „Die Würde des Menschen ist unantastbar“, Art. 3 GG „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden“, Artikel 6 GG „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht“, Artikel 7 GG „Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates“ oder aber Art. 20: „Die Bundesrepublik Deutschland ist demokratischer und sozialer Bundesstaat“ grundlegend für ihren schulischen Alltag bedeuten.

    „Dies zu sichern, durch die verbindliche Verankerung des Grundgesetzes als konkretem Inhalt in der ersten Phase der Lehrkräfteausbildung, ist aus Sicht der Deutschen Philologenverbandes unerlässlich“, so DPhV-Bundesvorsitzende Prof. Dr. Susanne Lin-Klitzing. „Wir Philologen erwarten, dass in die universitären Curricula das Grundgesetz als konkreter Inhalt aufgenommen wird und auf dieser Basis eine vertiefte Auseinandersetzung erfolgt. Stattdessen begnügt man sich bisher mit abstrakten Kompetenzbeschreibungen, die auf das Grundgesetz nur verweisen. Das halten wir weiterhin für unzureichend, denn unsere Demokratie wird durch ein konkret gekanntes und gelebtes Grundgesetz gesichert – nicht durch abstrakte Kompetenzformulierungen ohne grundständigen Inhalt.“

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