Sie sollte und will nicht im Schatten stehen: Generation Ü 65 – unterschätzt und übersehen?

    9. Seniorenpolitische Fachtagung in Berlin

    Achtung und Respekt – Unter diesem Leitmotiv stand die 9. Seniorenpolitische Fachtagung, die am 14. Oktober im dbb Forum in Berlin stattfand. Diese beiden Forderungen kennzeichnen das Selbstverständnis der Seniorinnen und Senioren, die sich in der gut gefüllten Versammlungshalle nicht nur als Zuhörerschaft verstanden, sondern eifrig und engagiert mitdiskutierten.

    Seniorenvertreter in Berlin: n. l. Elmar Gunkel, PhV-NRW, Dr. Horst Günther Klitzing, Vorsitzender der dbb-Bundesseniorenvereinigung, Edith Krippner-Grimme, Seniorenvertreterin im DPhV-Bundesvorstand, Walter Tetzloff und Wilhelm Renner, bpv (Quelle: Gunkel)

    Achtung und Respekt einzufordern war auch für den Vorsitzenden der gastgebenden dbb-Bundesseniorenvereinigung, Dr. Horst Günther Klitzing, ein zentrales Anliegen, wie er in seiner Eröffnungsrede betonte. Dies sei eine, wenn nicht die relevante gesellschaftspolitische Frage angesichts der demographischen Entwicklung Deutschlands und der EU. Klitzing dankte der neuen Familien- und Bildungsministerin Karin Prien (CDU) für das in ihrem Ressort veröffentlichte Programm für lebenslanges Lernen (BELL), dessen Kernbestandteil die Feststellung ist: „Bildung endet nicht mit dem Renteneintritt!“ Dieses Programm bezeichnete Klitzing als Lichtblick für die Seniorenarbeit.

    Aber auch aktuelle Probleme wurden nicht ausgespart, so die fragwürdigen Altershöchstgrenzen etwa bei der Darlehensvergabe oder bei Autovermietungen. Bundestag und Bundesregierung sollten auch in diesen Fragen die Wirtschaft zu mehr Flexibilität anregen. Auch sei es angemessen und notwendig, das Lebensalter als zusätzliche Kategorie in Artikel 3 des Grundgesetzes aufzunehmen.

    Die Bundesregierung ließ sich durch den Parlamentarischen Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vertreten, der die Grüße von Ministerin Prien übermittelte und – etwas ironisch – auf die fünf Zuständigkeiten ihres Hauses hinwies, die aber „alle zusammengehören“. Brand ging es um die Nutzung der enormen Potentiale der Menschen über 60. Schon diese erforderten es, jeglicher Altersdiskriminierung entgegenzuwirken. Erst im Zusammenspiel von Alt und Jung ergebe sich eine menschlichere Gesellschaft, ein Ziel, das aber nicht allein politisch zu stemmen sei, sondern zu einer zentralen gesellschaftlichen Aufgabe geworden sei. Der Bund fördere gegenwärtig 50 Projekte für mehr Mitwirkungsmöglichkeiten älterer Menschen.

    Als Problem sprach der Staatssekretär die Einsamkeit an, der (zu) viele alte Menschen ausgesetzt seien. Hier tue sich ein individuelles, ein gesundheitliches und ein gesellschaftliches Problem auf, das die Betroffenen anfällig mache für Krankheit und Lebensverdruss. Deswegen sei eine breite Allianz gegen Einsamkeit notwendig!

    Einen anderen kritischen Aspekt stellte der dbb-Bundesvorsitzende Volker Geyer heraus. Die zum Teil subtile Form von Altersdiskriminierung in Deutschland konkretisierte er an drei Beispielen: an Bildern, die Senioren in der Öffentlichkeit klischeehaft präsentierten, an der Sprache, die mit Wörtern wie „Rentenlast“ oder „Pensionslast“ operiere, und an Strukturen, die ältere Menschen ausgrenze.

    Walter Tetzloff mit Dr. Stephan Gerbig, Richter für Arbeitsrecht und Hochschullehrer an der Ludwig-Maximilians-Universität, München (Quelle: Gunkel)

    Vier Impulsreferate bereicherten die Veranstaltung, so über Ageismus, negative Altersbilder oder aber „7 Gewinne des Alters – eine Ermutigung“. Den vortragenden Wissenschaftlerinnen sei hier ebenso für ihre Anregungen gedankt wie Dr. Stephan Gerbig, einem Nürnberger Richter für Arbeitsrecht, der überdies Verfassungsrecht an der Münchner Ludwig-Maximilians-Universität lehrt. Gerbig beleuchtete mit anschaulichen Beispielen die Altersdiskriminierung in Deutschland und forderte ebenfalls die Einbeziehung der Kategorie Alter in den Artikel 3 unserer Verfassung. Aktuell sei die jüngste Aufhebung der Altersgrenze für Notarstätigkeit (bisher 70 Jahre). Diese Entscheidung stärke die grundgesetzlich garantierte Berufsfreiheit und beseitige eine Form von Altersdiskriminierung.

    Im Falle einer Beseitung aller Einschränkungen durch den Gesetzgeber müssten sämtliche Altersgrenzen auf ihre Verhältnismäßigkeit geprüft werden. Große Aufmerksamkeit erzielten die praktischen Beispiele des Referenten und das juristisch differenzierte Vorgehen Gerbigs, der im Anschluss an seinen fundierten Beitrag noch eine Fülle von Zuschauerfragen beantworten bzw. kommentieren durfte.

    Ein Beitrag zur Unterhaltung gehörte auch zum Programm. Den besorgte das Seniorenkabarett „Die Weisetreter“ aus Berlin-Lichtenberg. Mit E-Piano-Begleitung überzeugten die vier Darsteller mit gesellschaftskritischem Chorgesang und wandten sich gegen unreflektierten Konformismus, alberne Anglizismen, trickreiche Mieterhöhungen, plädierten für eine wirkungsvollere Klimapolitik, um nur einige Beispiele aus dem reichhaltigen Repertoire zu nennen. Allenfalls hätte man sich gewünscht, dass auch die russische Aggression oder der zunehmende Antisemitismus von den mutigen Seniorinnen und Senioren thematisiert worden wären. Das Publikum sparte dennoch nicht mit Beifall.

    von Walter Tetzloff

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