PhV BW zum Thema Hitzeschutz an Schulen

    Hitzewelle an den Schulen: PhV BW fordert konsequente Arbeitsschutzmaßnahmen an den Gymnasien in Baden-Württemberg

    • Dauerhafte Raumtemperaturen über 30 °C stellen erhebliche Gesundheitsbelastung dar
    • PhV BW: Technische und organisatorische Maßnahmen müssen umgehend ergriffen werden
    • Schulleitungen, Schulträger und Politik in der Pflicht: Arbeitsschutz ist keine freiwillige Leistung

    Angesichts der anhaltenden Hitzewelle und Raumtemperaturen von über 30 °C an vielen baden-württembergischen Gymnasien fordert der Philologenverband Baden-Württemberg (PhV BW) wirksame und sofortige Arbeitsschutzmaßnahmen zum Schutz von Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern.

    „Es ist nicht hinnehmbar, dass Unterricht und Prüfungen in überhitzten Räumen stattfinden, in denen laut Arbeitsschutzrichtlinien faktisch nicht mehr gearbeitet werden darf“, erklärt die Landesvorsitzende des PhV BW, Martina Scherer. „Unsere Schulen dürfen keine Hitzefallen sein – weder für Lehrkräfte noch für Jugendliche. Es braucht endlich konkrete Maßnahmen statt
    leerer Appelle.“

    Die Arbeitsschutzvorschriften sind eindeutig:

    • Bei Raumtemperaturen über 26 °C sind zusätzliche Schutzmaßnahmen zu prüfen, insbesondere für gesundheitlich vorbelastete oder besonders schutzbedürftige Personen.
    • Bei über 30 °C sind verbindliche Maßnahmen zwingend vorgeschrieben – etwa effektive Beschattung, morgendliche Lüftung, Nachtauskühlung oder der gezielte Einsatz von Ventilatoren.
    • Wird die Raumlufttemperatur von 35 °C überschritten, gilt der Raum nicht mehr als Arbeitsraum, sofern keine Hitzeschutzmaßnahmen wie in industriellen Arbeitsumgebungen greifen.

    Der PhV BW betont: Unser Dienstherr ist verpflichtet, im Rahmen der Fürsorgepflicht zu handeln – und gegebenenfalls auf den Schulträger zuzugehen, um bauliche Maßnahmen einzufordern.

    „Das Land darf sich nicht hinter Zuständigkeiten verstecken. Es geht gar nicht, dass der „Schwarze Peter“ zwischen Kultusverwaltung und Schulträgern hin- und hergeschoben wird, so dass sich am Ende keine Seite verpflichtet sieht, endlich zu handeln. Wer Schulen betreibt, muss auch deren Betriebssicherheit und Arbeitsfähigkeit gewährleisten, und wenn Unterricht oder
    Prüfungen unter diesen Bedingungen stattfinden, wird nicht nur der Bildungserfolg gefährdet, sondern auch die Gesundheit aller Beteiligten“, mahnt Martina Scherer erneut.

    Der PhV BW fordert daher:

    • Unverzügliche und unbürokratische Umsetzung kurzfristiger Schutzmaßnahmen durch Schulleitungen
    • Schnelle Investitionen mit langfristiger Wirksamkeit durch Schulträger in bauliche Lösungen (z. B. Sonnenschutz, Kühltechnik, moderne Lüftung)
    • Eine klare Zuständigkeitsregelung im Bildungsministerium zur Durchsetzung und Einhaltung der Arbeitsschutzstandards – das Arbeitsschutzgesetz gilt für alle und der Arbeitgeber ist in der Pflicht!

    „Oder sollen die Lehrkräfte vor Ort etwa in klimatisierte Cafés und Bäckereien ausweichen und dort ihre Klassen unterrichten?,“ so Scherer abschließend.

    Nach oben