PhV BW zur Pressemitteilung des Kultusministeriums vom 03.06.2025 zur Handynutzung an Schulen

    Der Philologenverband kommentiert die Pressemeldung des Kultusministeriums: „Eine landesweit gültige Regelung zur privaten Handynutzung im Unterricht und in Schulen war längst überfällig, aber diese Bestimmungen greifen teilweise zu kurz!“

    • Späte Rechtsgrundlage: Die notwendige gesetzliche Regelung kommt verzögert und greift vielerorts zu kurz, da zahlreiche Schulen längst eigene Konzepte
      etabliert haben.
    • Rechtliche Unschärfen: Wesentliche Fragen zur privaten Handynutzung im Unterricht und ihren Konsequenzen sowie zur Haftung im Konfliktfall bleiben
      ungeklärt.
    • Unvollständiger Bildungsansatz: Ohne flächendeckende medienpädagogische Verankerung und strukturelle Unterstützung verfehlt das Vorhaben seine
      bildungspolitische Wirkung.

    Der Philologenverband Baden-Württemberg (PhV BW) erkennt in der nun vom Kabinett beschlossenen gesetzlichen Verankerung schulischer Regelungen zur Nutzung mobiler Endgeräte einen verspäteten, wenngleich prinzipiell notwendigen Schritt.

    „Die meisten Schulen haben längst eigene Regelungen zur (insbesondere privaten) Handynutzung im Unterricht erarbeitet – das Gesetz kommt eigentlich zu spät“, erklärt Martina Scherer, Landesvorsitzende des PhV BW. „Jetzt werden als Leitplanken wenigstens klare rechtliche Vorgaben benötigt, die den Schulen Sicherheit geben und die dienstlichen Maßnahmen der Lehrkräfte rechtlich absichern.“

    Als unzureichend kritisiert der Verband der Gymnasiallehrkräfte insbesondere das Ausklammern der Unterrichtssituation. „Es bleibt bislang völlig offen, wie Lehrkräfte verfahren sollen, wenn die private Nutzung digitaler Geräte im Unterricht geschieht“, so Scherer. „Diese Leerstelle erzeugt Unsicherheit und steht dem Ziel einer lernförderlichen Umgebung diametral entgegen.“

    Ebenso ungelöst sei die Frage der Haftung. „Wenn ein Gerät bei einer notwendigen pädagogischen Intervention beschädigt wird, darf die Verantwortung nicht ins Belieben einzelner Schulen oder Lehrkräfte gelegt werden, sondern muss vom Dienstherrn übernommen werden. Der Gesetzgeber ist hier in der Pflicht, klare Vorgaben zu schaffen“, betont Scherer.

    Darüber hinaus mahnt der PhV BW ein umfassenderes bildungspolitisches Konzept an. „Die pure Beschränkung auf Regularien greift zu kurz. Medienkompetenz entsteht nicht durch Verbote, sondern durch systematische Bildung“, so Scherer. „Zielführende Fortbildungsangebote, eine curriculare Verankerung mediendidaktischer Inhalte in der Lehrkräftebildung sowie ausreichende personelle Unterstützung im IT-Bereich sind zwingend erforderlich.“

    Martina Scherer abschließend: „Wenn Schule junge Menschen zu einem reflektierten und verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Technologien befähigen soll, dann braucht sie dafür nicht nur rechtliche Mittel, sondern auch durchdachte, praxisnahe Konzepte und die nötigen zeitlichen und personellen Ressourcen.“

    Hinweis: Die Pressemitteilung des KM vom 03.06.2025 finden Sie auf https://km.baden-wuerttemberg.de/de/service/pressemitteilung/pid/badenwuerttemberg-schafft-grundlage-fuer-handyregeln-an-schulen

    Stuttgart, 04. Juni 2025

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