PhV BW zu den Anmeldezahlen für die weiterführenden Schulen

    • Der Rückgang der Anmeldezahlen am Gymnasium war absehbar.

    • Die Lehrkräfteeinstellung bis zum Schuljahr 2032 muss dringend vorausschauend geplant werden.

    „Es war zu erwarten, dass die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die nach der Grundschule aufs Gymnasium wechseln, in diesem Jahr leicht rückläufig sein wird“, erklärt Martina Scherer, Landesvorsitzende des Philologenverbands Baden-Württemberg (PhV BW), zu den Anmeldezahlen. „In den vergangenen Jahren sind über zehn Prozent der Schülerinnen und Schüler ohne Grundschulempfehlung an ein allgemeinbildendes Gymnasium gewechselt. Dies ist nun nicht mehr ohne Weiteres möglich.“

    Der PhV BW begrüßt die Wiedereinführung der verbindlichen Grundschulempfehlung, da homogenere Lerngruppen sowohl für die Schülerinnen und Schüler als auch für die Lehrkräfte von Vorteil sind.

    Der Philologenverband fordert, den durch die Umstellung auf G9 entstehenden temporären Lehrkräfteüberhang nicht für Sparmaßnahmen zu verwenden. Vielmehr solle er gezielt für pädagogische Zwecke eingesetzt werden – beispielsweise für die Absenkung des Klassenteilers, gezielte individuelle Förderung zur Aufarbeitung von Lernlücken sowie die Rücknahme der 25. Wochenstunde am Gymnasium. Besonders wichtig ist für den PhV BW in diesem Zusammenhang die Stärkung von Ganztags- und Förderangeboten. Dies sei besonders im Hinblick auf die Einführung von G9 ab dem kommenden Schuljahr geboten – gerade weil es sich in den Klassen 5 und 6 noch um eine Halbtagsschule handelt, viele Familien jedoch auf ganztägige Betreuungsangebote angewiesen sind, um insbesondere die Berufstätigkeit von Müttern zu ermöglichen.

    „Es ist bereits jetzt bekannt und absehbar, dass der vollständige Übergang zu G9 in rund sieben Jahren zu einem schlagartig eintretenden erheblichen Mehrbedarf an Lehrkräften führen wird. Die Landesregierung muss daher bereits jetzt die entsprechenden Vorkehrungen treffen, damit die Unterrichtsversorgung an den Gymnasien auch nach dem Schuljahr 2032/33 sichergestellt ist“, mahnt Scherer eindringlich.

    Sollten gymnasiale Lehrkräfte – wie von der Kultusministerin vorgeschlagen – an anderen Schularten „geparkt“ werden, so dürfe dies ausschließlich unter der Voraussetzung geschehen, dass eine verbindliche Rückkehrmöglichkeit an ein allgemeinbildendes Gymnasium ab dem Jahr 2032 garantiert wird. Die vagen Formulierungen in der Pressemitteilung des Kultusministeriums vom 18. März 2025 seien in diesem Zusammenhang kontraproduktiv, moniert die PhV-Landesvorsitzende (siehe: https://km.baden-wuerttemberg.de/de/service/pressemitteilung/pid/2200-neue-lehrkraefte-gesucht).

    „Es darf keinesfalls erneut der Fehler gemacht werden, wie er einst mit jenen Lehrkräften begangen wurde, die an Gemeinschaftsschulen eingestellt wurden und nun keine Möglichkeit mehr haben, an ein allgemeinbildendes Gymnasium zurückzukehren. Stattdessen müssen klare Perspektiven für diese gymnasial ausgebildeten Lehrkräfte geschaffen werden“, so Scherer abschließend.

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