TPhV: Leistung muss sich lohnen – auch in der Schule!

    Der Thüringer Philologenverband begrüßt die geplanten Änderungen der Thüringer Schulordnung, da diese eine stärkere Hinwendung zum Leistungsprinzip erkennen lassen.

    „Schüler benötigen eine ehrliche Rückmeldung über ihre Leistungen. Selbsteinschätzungen vorzunehmen und Fremdeinschätzung anzunehmen und für weitere Fortschritte im Lernprozess entsprechend darauf zu reagieren, ist eine essentielle Fähigkeit, die im Arbeitsleben benötigt wird“, so Heike Schimke, die Vorsitzende des Thüringer Philologenverbandes.

    Positiv sehen die Thüringer Philologen auch, dass in Zukunft generell eine Versetzungsentscheidung erfolgen soll. Heike Schimke: „Das Aussetzen von Benotungen und Aufrücken ohne eine Versetzungsentscheidung – gerade am Anfang der Pubertät – wiegt Schüler in falscher Sicherheit und dämpft die Lernmotivation, da schlechte Leistungen und fehlende Anstrengungsbereitschaft keine Konsequenzen haben. So kommt es am Ende der Klassenstufe 8 immer häufiger vor, dass sich bei Schülern zwei Jahre lang große Lernlücken angesammelt haben und sie nun nicht in die

    9. Klasse versetzt werden können.“ Unstrittig ist, so die Thüringer Philologen, dass Schüler Lernlücken aufholen können und müssen. Dafür sei bei den meisten von ihnen aber eine extrinsische Motivation in Form von Noten erforderlich.

    Heike Schimke: „Auch Reformpädagogik und Noten widersprechen einander nicht automatisch. Es gibt Schulen mit reformpädagogischen Konzepten, in denen Schüler nach eigenem Lernplan lernen und ihre Leistungsnachweise selbst terminieren, wenn sie sich dafür bereit fühlen.“

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