PhV BB: Offener Brief an Frau Senatorin Astrid-Sabine Busse

    Sehr geehrte Frau Senatorin Busse,

    wie viele hofften wir, dass mit Ihnen und damit mit einer erfahrenen Praktikerin als Senatorin endlich ein Weg aus dem Berliner Bildungschaos gefunden wird. Aber erneut wurden die Berliner Schulen mit einem Schreiben (24.01.2022) von heute auf morgen mit neuen Regelungen konfrontiert. Ohne irgendwelche Vorzeichen und ohne Absprache oder Rücksprache mit dem Hygienebeirat wurde ab dem 25.01.2022 die Präsenzpflicht für Schülerinnen und Schüler ausgesetzt. Dabei war die Entwicklung der Infektionslage lange vorher von Fachleuten vorausgesagt und kam damit nicht überraschend. Trotzdem endete es wieder in blindem Aktionismus. Bei allem Verständnis für die Sorgen der Eltern, die selbstverständlich bei Ihren Entscheidungen eine Rolle spielen sollen, obliegt Ihnen auch die Fürsorgepflicht für die Schülerinnen und Schüler, die Lehrkräfte und die Schulleitungen. Offensichtlich ist es der Senatsverwaltung entgangen, dass die 10. und 12. Klassen kurz vor Prüfungen stehen. Sowohl das Abitur als auch die Prüfungen zum MSA benötigen eine entsprechende Vorbereitung. Nicht umsonst hat Brandenburg alle abschlussrelevanten Jahrgänge von der Aussetzung der Präsenzpflicht ausgenommen. Des Weiteren steigt die Arbeitsbelastung der Lehrkräfte und der Schulleitungen. Zwar gibt es keinen Anspruch auf Distanzunterricht, aber die Schulen sollen entsprechend ihrer Personalsituation entscheiden. Als ehemalige Schulleiterin sollten Sie mit der Personalsituation der Berliner Schulen eigentlich gut vertraut sein. Mit den Öffnungsklauseln verlagern Sie Ihre Verantwortung auf die Schulleitungen, sodass es keine klaren und verbindlichen Regelungen gibt und eine Doppelbelastung von Präsenz- und Distanzunterricht für die Lehrkräfte nicht auszuschließen ist. Gleichzeitig belasten Sie die Schulleitungen und Lehrkräfte zusätzlich:

    1. In der Primarstufe erwarten Sie von den Lehrkräften beim Fernbleiben von mehr als fünf Schultagen zusätzlich Gespräche mit den Schülerinnen und Schülern durch Hausbesuche oder digital/fernmündlich.
    2. Bei Prüfungen per Videotelefonie überlassen Sie die technische als auch die Klärung der rechtssicheren Durchführung den Schulleitungen.
    3. Die Klausuren sollen in der GO in Präsenz durchgeführt werden. Dies bedeutet, dass die Unterrichtsvoraussetzungen für die anwesenden und abwesenden Schülerinnen und Schüler nicht mehr vergleichbar und damit die Klausuren nicht rechtssicher erscheinen. Gleichzeitig bedeuten die unterschiedlichen Unterrichtssituationen eine erhebliche Mehrbelastung der jeweiligen Kursleiterinnen und Kursleiter.

    Ferner berücksichtigen Sie nicht den Aspekt, dass viele Lehrkräfte zugleich Eltern schulpflichtiger Kinder sind, die auch vom Recht der Entbindung von der Präsenzpflicht ihrer Kinder Gebrauch machen wollen und die Kinder dann zu Hause betreuen müssen und auch dürfen. Was dies für die betroffenen Schulen bedeutet, muss ich Ihnen eigentlich nicht erklären.

    Leider bin ich von Ihrem bisherigen Wirken als Senatorin enttäuscht.

    Werden Sie Ihrer Verantwortung gegenüber den Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern und Schulleitungen gerecht!

     

    Mit freundlichen Grüßen

     

    Kathrin Wiencek

    Vorsitzende Philologenverband Berlin-Brandenburg

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