PhVN: Testpflicht muss eine Bedingung ohne Ausnahme sein

    Kommunikationsdesaster bei Testpflicht:

    Aussetzung der Testpflicht bei Abschlussprüfungen und  gleichzeitige Warnung bei Testverweigerung von Lehrkräften

    Zu den aktuellen Presseäußerungen des Kultusministeriums zur Testpflicht von Lehrkräften erklärt der Vorsitzende des Philologenverbandes, Horst Audritz:

    „Quasi über Nacht erfährt der Infektionsschutz an niedersächsischen Schulen eine empfindliche Delle. Die Testpflicht der Schülerinnen und Schüler, die schriftliche Arbeiten und Abschlussprüfungen absolvieren müssen, wird ohne Not alternativlos einkassiert – und das wenige Tage vor dem Start der Abiturprüfungen am Montag.

    Die Unruhe, die damit in die Schulen getragen wird, ist groß. Strukturiertes Krisenmanagement sieht anders aus. Wieder bleiben den Schulen nur kürzeste Zeiträume, um ihre Organisation anzupassen – zum systematischen Nachsteuern ist kaum Zeit.

    Anstelle eines tragfähigen Alternativkonzeptes und nachvollziehbarer Kommunikation erfolgt stattdessen der Aufbau einer verbalen Drohkulisse gegenüber den Beschäftigten. Das Kultusministerium kündigt Disziplinarmaßnahmen an, falls sie der Testpflicht nicht nachkommen.

    Lehrkräfte sind sich ihrer beamtenrechtlichen Verpflichtung sehr wohl bewusst – sie erwarten umgekehrt auch dieselbe Haltung im Hinblick auf die Fürsorgepflicht des Dienstherrn.

    Insbesondere in Prüfungssituationen, wo größere Gruppen in geschlossenen Räumen ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen wie Trennwände und Luftreinigungsgeräte bis zu sechs Stunden Prüfungsarbeiten schreiben, nimmt die Verunsicherung zu und belastet die Durchführung der Prüfungen zusätzlich, weil nicht auszuschließen ist, dass Corona-Infizierte dabei sind.

    Wir können nur nachdrücklich an die Prüflinge appellieren, ihre Verantwortung den Mitprüflingen, sich selbst und ihren Lehrkräften gegenüber wahrzunehmen und das Testangebot freiwillig zu nutzen.

    Vor den Entscheidungsträgern erwarten wir, dass die Aussetzung der Testpflicht umgehend zurückgenommen wird und dafür Sorge getragen wird, dass durch Ausschöpfung alle möglichen Schutzmaßnahmen Prüfungen ohne erhöhtes Infektionsrisiko stattfinden können.“

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