PhVN appelliert an Niedersächsische Landesregierung

    Inzidenzgrenze von 200 für Distanzunterricht unzumutbar: Herr Ministerpräsident Weil, bleiben Sie bei der Obergrenze 100!

    Verpflichtende und anwendungssichere Selbsttests unverzichtbar – keine Aussetzung der Testpflicht bei Prüfungen!

    Nach der beabsichtigten bundeseinheitlichen Regelung des Infektionsschutzgesetzes sollen Schulen erst bei einer dreitägigen Inzidenz von über 200 in Distanzunterricht wechseln. Der Vorsitzende des Philologenverbandes Niedersachsen, Horst Audritz, appelliert an die Landesregierung:

    “Der bisher in der niedersächsischen Corona-Verordnung und im Stufenplan des Kultusministeriums festgelegte Inzidenzwert von 100 für den Wechsel in Distanzunterricht darf zum Schutze aller Beschäftigten und der Schülerinnen und Schüler nicht aufgehoben werden. Was in anderen Lebensbereichen gilt, das muss auch in Schule gelten. Eine Einigung auf den Inzidenzwert 200 als kleinsten gemeinsamen Nenner ist unzumutbar und nimmt Infektionsrisiken fahrlässig in Kauf. Verantwortlich handeln heißt: Gesundheitsschutz muss absolute Priorität haben.

    Wir unterstützen die Öffnung der Schulen als primäres Ziel. Aber dann sind der Dienstherr und der Gesetzgeber auch in der Pflicht, die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass gesundheitliche Gefährdungen minimiert werden. Schule ist eine Massenveranstaltung mit einer Fülle von Kontakten, und deshalb sind Schulen potentielle Hotspots. Zudem wird durch Präsenzunterricht die allgemeine Mobilität gesteigert.

    Wenn Schule dauerhaft geöffnet werden soll, dann bedarf es eines erheblich gesteigerten Kraftaktes beim Gesundheitsschutz und weiterer Fortschritte bei der Bekämpfung der Pandemie: eine dauerhafte Verkleinerung von Klassen- und Kursgrößen, Luftfilter und technische Geräte zur Beseitigung der Virenlast, Trennwände, eine ständige Kontrolle der örtlichen schulischen Verhältnisse, eine wissenschaftliche Begleitung der Schulöffnungen und vor allem ein zügiges Impfen aller Lehrkräfte, der sonstigen in Schulen Beschäftigten und der Schülerinnen und Schüler, wie endlich aktuell ab Mai vorgesehen.

    Zwischenzeitlich helfen nur verpflichtende Testungen, um Krankheitsausbrüche schneller zu erkennen, effektiv einzudämmen und eingeschränkte soziale Beziehungen in größeren Gruppen überhaupt möglich zu machen.

    Nach über einem Jahr sind nun endlich Selbsttests an den Schulen angekommen, aber die Testorganisation verdient immer noch nur die Note „mangelhaft“. So haben Schulen u.a. keine ausreichende Zahl gebrauchsfertiger Testsets erhalten. Selbsttests, die vom Produzenten ursprünglich als Schnelltests für die Anwendung durch geschultes Personal konzipiert waren, mussten in den Schulen neu zu brauchbaren Testsets zusammengestellt werden. Kein Wunder, dass das nicht nur zu Mehrbelastungen führt, sondern auch Haftungsfragen bei falschen Testergebnissen aufwirft.

    Wir fordern das Kultusministerium auf, dringlich für Abhilfe bei den Mängeln der Testorganisation zu sorgen und nicht die letzte Verantwortung auf die Schulleitungen abzuwälzen.

    Verpflichtende Tests sind auch eine unverzichtbare Voraussetzung für die Durchführung ordnungsgemäßer Prüfungen wie beim gerade anstehenden Abitur. Eine Aussetzung der Testpflicht wäre unverantwortlich. Die aktuelle Entwicklung der Infektionszahlen würde einer Aussetzung der Testpflicht widersprechen. Dies gilt auch bei Abschlussprüfungen. Es geht um gesundheitliche Sicherheit und nicht um rechtliche Bedenken.“

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