hphv: Lernrückstände sind im regulären Unterricht aufzuarbeiten – wenn nötig mit Hilfe von zusätzlichen Schulstunden!

    Fachliche Defizite von Schülerinnen und Schülern und Lernrückstände aufgrund der Corona-Pandemie müssen im laufenden Schuljahr (und daher zeitnah!) aufgearbeitet werden, und nicht in den Ferien! Lehrer- und Schülerschaft brauchen eine Erholungspause vom derzeit stark angespannten Schulgeschehen. Deshalb lehnt der Hessische Philologenverband regelmäßige Angebote von Akademien oder Camps in Schulferien an hessischen Schulen ab!

    Lernrückstände können sinnvoll mit Förderkursen (oder besser Unterstützungskurse) aufgearbeitet werden:

    • begleitend zum Regelunterricht,
    • in kleinen Lerngruppen,
    • gezielt in Rückkopplung mit der Fachlehrkraft,
    • streng ausgerichtet am Lehrplan,
    • durchgeführt durch Lehrkräfte der Schule,
    • aus einer Sonderzuweisung für das zweite Schulhalbjahr 2020/21,
    • gegebenenfalls digital organisiert.

    Auch die Aufstockung der Stundentafel im 2. Schulhalbjahr (z.B. im Hauptfach eine Unterrichtsstunde pro Woche mehr) mit Hilfe einer Sonderzuweisung ist eine gute Möglichkeit, um das Ziel zu erreichen.

    Statt sich schon jetzt über ein Angebot im August 2021 Gedanken zu machen, sollte sofort gehandelt werden!

    Zudem haben die Angebote im Sommer 2020 gezeigt, dass

    • in der Regel nicht die schwachen Schülerinnen und Schüler teilnahmen,
    • die Angebote von Eltern häufig zur Abdeckung von Betreuung genutzt wurden,
    • das Personal teils die notwendige Qualifikation nicht besaß und
    • die Unterrichtsmaterialien oft aufgrund fehlender Passung nicht einzusetzen waren.

    Die kampagnenartige, mit großem bürokratischem Aufwand verbundene Durchführung von „Camps“ und „Akademien“, die eher an Spiel und Spaß denn an „Kopfarbeit“ denken lassen, ist im Sinne eines Aufarbeitens von Lernrückständen aus Sicht des Hessischen Philologenverbands grundsätzlich ungeeignet.

    Ebenso wurde damals das Versprechen, die komplette Organisation würde durch die Staatlichen Schulämter erfolgen, nicht eingelöst, sodass die Mehrarbeit wieder einmal bei den Schulleitungen lag. Hier ist die Belastungsgrenze schon lange überschritten!

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