Philologenverband Baden-Württemberg begrüßt neue Regelungen für Schulen als spürbaren Fortschritt

    Das Kultusministerium Baden-Württemberg informierte heute über die erneute Weiterentwicklung der Corona-Teststrategie an den Schulen und Kindertageseinrichtungen.
    Insbesondere wird eine neue Kontakt-Kategorie „Cluster-Schüler“ definiert. In diese Kategorie fallen Schülerinnen und Schüler, die ausschließlich im Schulkontext Kontakt mit positiv getesteten Mitschülern hatten.
    Die Quarantänedauer für „Cluster-Schüler“ beträgt grundsätzlich 10 Tage nach dem letzten Kontakt mit der positiv getesteten Person. Durch ein negatives Ergebnis bei einem frühestens am 5. Tag nach dem letzten Kontakt durchgeführten Test kann diese Quarantäne beendet werden.
    Zudem werden dem Personal an Schulen, Kitas und Tagespflegeeinrichtungen drei zusätzliche, freiwillige und kostenfreie Tests bis zum Ende der Osterferien ermöglicht.

    Der PhV-Landesvorsitzende Ralf Scholl kommentiert. „Diese Neuregelungen sind ein spürbarer Fortschritt: Insbesondere die Festlegungen für „Cluster-Schüler“ beenden jetzt das völlig uneinheitliche Vorgehen der Kreisgesundheitsämter.
    Das ist überfällig! Nachdem bis Ende Oktober immer die ganze Klasse in Quarantäne geschickt wurde, seit November aber oft nicht einmal mehr die Sitznachbarn – wobei die konkrete Praxis in den Gesundheitsämtern häufig extrem unterschiedlich war – gibt es jetzt endlich eine landesweit einheitliche, sinnvolle Regelung.“
    Weiter führt Ralf Scholl aus: „Als Verband der gymnasialen Lehrkräfte begrüßen wir die Verlängerung der anlasslosen Testmöglichkeiten für die Lehrerkräfte. Dies gibt zusätzliche Sicherheit, soweit dies in der Coronazeit überhaupt möglich ist.“

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