PhV S-H: Vergleichbarkeit der Anforderungen im Abitur bedeutet gerechte Bildungschancen

    Jens Finger: „Die Vereinbarung der Kultusministerkonferenz ist noch nicht der große Wurf!“

    Die Vergleichbarkeit der Ansprüche und Anforderungen im Abitur ist ein zentrales Anliegen des Philologenverbandes. Der Verband, der Lehrkräfte an Gymnasien und an Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe vertritt, ist besorgt über eine Entwicklung der Schülerströme, die sich so beschreiben lässt: Eine zunehmende Zahl von Schülerinnen und Schüler verlässt am Ende der Mittelstufe oder in der Einführungsphase der Oberstufe die allgemeinbildenden Gymnasien, um ihre Schullaufbahn an einem beruflichen Gymnasium (häufig integriert in ein Regionales Berufsbildungszentrum) fortzusetzen und dort das Abitur zu erwerben. Ähnliche Schülerbewegungen werden in Richtung der Gemeinschaftsschulen beobachtet, die erst seit kurzem über eine eigene Oberstufe verfügen.

    „Derartige Schulwechsel wären zunächst einmal nicht zu beanstanden“, erläuterte der Vorsitzende des PhV Schleswig-Holstein, Jens Finger, „es gibt sie schließlich auch zwischen den Gymnasien untereinander. Doch die allgemeinbildenden Gymnasien beunruhigt zunehmend, dass auch leistungsstärkere Schülerinnen und Schüler in Ballungszentren diesen Weg gehen und dabei offen als Begründung geringe Anforderungen und damit höhere Chancen auf Spitzennoten im Abitur angeben.“

    Diese Entwicklung sollten die allgemeinbildenden Gymnasien nicht unkritisch hinnehmen, so Finger. Sie sei eine Herausforderung an die bildungspolitisch Verantwortlichen, aber auch an die traditionellen Gymnasien selbst.

    Es sei zu beanstanden, dass geringe Anforderungen in den Fremdsprachen oder den Naturwissenschaften einen leichteren Weg zum Abitur signalisierten, „und dies muss als bildungspolitisch abgesegnete Ungerechtigkeit gewertet werden; denn Vergleichbarkeit der Anforderungen im Abitur bedeutet gerechte Bildungschancen“, wobei der PhV hier besonders die Universitätsstudiengänge mit Numerus clausus im Visier hat.

    „Aktuelle Studien über Abbrecherquoten an Universitäten belegen, dass am wenigsten Studierende ihr Studium abbrechen, die an einem allgemeinbildenden Gymnasium ihre Hochschulreife erlangt haben“, so der Landesvorsitzende weiter. Dadurch werde deutlich, dass nur an allgemeinbildenden Gymnasien eine erfolgreiche Vorbereitung auf die Studierfähigkeit erfolgt.

    Jens Finger schloss daraus: „Ausschließlich ein grundständiges, allgemeinbildendes Fächerangebot mit nicht zu ausufernden Wahlmöglichkeiten und Schwerpunktsetzungen befähigt Studierwillige dazu, ihr Studium erfolgreich zu absolvieren. Für die Sicherung von allgemeiner Studierfähigkeit, Wissenschaftspropädeutik sowie einer vertieften Allgemeinbildung auf höherem Niveau steht nur das allgemeinbildende Gymnasium!“.

    Finger wünscht sich diesbezüglich nicht nur eine Sensibilisierung in der Bevölkerung, bei politischen Entscheidungsträgern und Personalern aus der Wirtschaft, sondern ruft zu einem breiten Dialog aller Beteiligten auf: „Ziel muss es sein, die Vergleichbarkeit der Abiturprüfungen zu erhöhen und so den Schülerinnen und Schülern einerseits gerechtere Bildungschancen zu ermöglichen und andererseits Vergeblichkeitserfahrungen zu ersparen.“

    Dabei erkennt der Verband durchaus das Bemühen von Kultusministerin Karin Prien an, ein Mehr an Vergleichbarkeit der Schulabschlüsse und besonders des Abiturs sicherzustellen bzw. herzustellen, „doch sind die jüngsten Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz nicht der große Wurf!“ kritisierte Jens Finger. „Mit einem Aufgabenpool, aus dem sich die Länder bedienen können, und mit der Vereinheitlichung der Zulassung von Hilfsmitteln wie Taschenrechnern und Wörterbüchern ist es nicht getan“, bemängelte Finger für seinen Verband.

    Einen Zugewinn an Vergleichbarkeit des Abiturs in den verschiedenen Bundesländern und in den Schulformen in Schleswig-Holstein, die das Abitur vergeben dürfen, sei etwa die schulartübergreifende Festlegung eines Zweitkorrektors, wie dies in süddeutschen Bundesländern erfolgreich praktiziert werde. „Dies würde zu mehr Transparenz der Bewertungsmaßstäbe und damit zu mehr Gerechtigkeit führen“, erklärte Finger abschließend.

    Nach oben