Deutscher Philologenverband positioniert sich: Zulassung zum Medizinstudium ohne die besten Abiturienten? Undenkbar! Ja! Mit stärkerer Berücksichtigung medizinischer Vorerfahrung! Ja! Ohne Wartezeitquote!

    Die Abiturbestenquote muss als Vorabquote beim Zulassungsverfahren zum Medizinstudium erhalten bleiben. „Der Deutsche Philologenverband sieht sich darin durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Dezember 2017 bestätigt“, so seine Bundesvorsitzende Susanne Lin-Klitzing. „Ein Medizinstudium ohne die besten Abiturientinnen und Abiturienten – undenkbar!“

    „Die Abiturnoten stellen empirisch nachweisbar immer noch den besten Prädiktor für ein erfolgreiches Studium dar“, so Lin-Klitzing weiter. Mit der Abiturbestenquote wurden bisher treffsicher die 20% besten Abiturienten, die Medizin studieren wollen, aus jedem Bundesland zugelassen. Diese Quote sollte deshalb aus Sicht des Philologenverbandes auf 30% erhöht werden.

    „Weitere Faktoren müssen jedoch einbezogen werden!“ Deshalb spricht sich der Deutsche Philologenverband für eine zweite Quote aus. Darin sollte die Abiturdurchschnittsnote mit zwei Fünftel berücksichtigt werden und mit drei Fünftel als neuer Anteil endlich ein standardisierter, bundesweit vergleichbarer Test und stärker als bisher die medizinische Vorerfahrung. Damit erhielten diese beiden Faktoren ein erheblicheres Gewicht gegenüber der Abiturdurchschnittsnote, wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert.

    Einig ist sich der Deutsche Philologenverband mit der Forderung z.B. der Hochschul-rektorenkonferenz, des Medizinischen Fakultätentages wie auch der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland nach einer Abschaffung der Wartezeitquote.

    Der Deutsche Philologenverband kritisiert jedoch, dass in deren neuem Verfahrensvorschlag die ersten 50% der Studierenden zwar über die Abiturdurchschnittsnote, einen neuen bundesweiten Test, medizinische Vorerfahrung sowie einen ethischen Test ausgewählt werden, die zweiten 50% jedoch allein durch die Auswahlverfahren der Hochschulen vergeben werden sollen. „Genau diese nicht standardisierten Auswahlverfahren hat das Bundesverfassungsgericht ja kritisiert. Deren Anteil jetzt auf 50% zu setzen, führt uns nicht weiter. Nicht standardisierte Verfahren können die Aussagekraft der Abiturbestenquote nicht ersetzen“, erläutert Lin-Klitzing.

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